Der Basistarif der privaten Krankenversicherer orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze sowie am Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Zum Jahresbeginn wurde der Tarif nun angepasst.
Nachdem das Jahr 2011 für Versicherte der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) mit einer Beitragserhöhung begonnen hat, kristallisiert sich heraus, dass auch bei den Privatversicherer Beitragsanpassungen stattgefunden haben. Schon zu Beginn des vergangenen Jahres wurde ein einheitlicher Basistarif eingeführt – obligatorisch für jede PKV, die auch eine Krankenvollversicherung anbietet. Die darin eingeschlossenen Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherer und sind bei jeder Versicherung gleich. Vom Gesetzgeber verbindlich vorgegeben wurde u. a., dass berechtigte Anträge nicht abgelehnt werden und Risikokrankheiten keine Zusatzkosten nach sich ziehen dürfen.
PKV-Basistarif angehoben
Der Höchstbeitrag dieses Basistarifs nun orientiert sich zum einen an der Beitragsbemessungsgrenze und zum anderen an dem einheitlichen Beitragssatz der GKV. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde für 2011 auf 44.550 € p. a. festgelegt, was einem Betrag von 3.712,50 € im Monat entspricht. Der einheitliche Beitragssatz wurde auf 15,5 % angehoben. Das bedeutet also, dass die Mitgliedschaft im Basistarif ebenfalls angepasst wurde und nun mit 575,40 € pro Monat im berechnet wird – im Maximum, da der Höchstsatz der GKV nicht überschritten werden darf.
Tarifentwicklung im Auge behalten
Auch wenn das Bundesversicherungsamt für 2011 keine Zusatzbeiträge prognostiziert und damit keine weiteren Erhöhungen des Basistarifes in der GKV erwartet werden, kann sich dies jedoch bereits in naher Zukunft ändern. Es gilt daher, die weiteren Entwicklungen zu beobachten und einen etwaigen Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer vorher gut zu prüfen.