Der Bund der Versicherten rät in den meisten Fällen von dem oft angepriesenen Beitragsentlastungstarif ab und empfiehlt alternative Geldanlagen, um die Belastung im Alter zu reduzieren.
Privat Versicherte werden oft in eine vermeintliche Ansparmöglichkeit gedrängt, um die Beitragslast im Alter zu reduzieren. Allerdings stellt sich diese sogenannte Ansparmöglichkeit oft als Mogelpackung heraus. Nur sehr wenige Versicherte können die Nachteile dieses Beitragsentlastungstarifs durch steuerliche Vorteile wett machen.
Beitragsentlastungstarif: mehr Schein als Sein
Im Rentenalter ist bei vielen das Geld knapp. Da stellt der höhere Beitrag für die private Krankenversicherung eine zusätzliche Belastung dar. Deshalb werben Versicherer mit dem sogenannten Beitragsentlastungstarif, der steuerliche Vorteile bringen und die Belastung im Alter verringern soll. Oft wird dieser ab Versicherungsbeginn zusätzlich erhobene Beitrag als private Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. Bei den meisten Versicherten lohnt sich ein solcher Beitragentlastungstarif aber kaum, da nur selten steuerliche Vorteile zu erwarten sind. Der zusätzliche Beitrag muss zudem auch im Rentenalter weiter gezahlt werden. Die Ersparnis, die sich durch einen reduzierten Beitrag ab dem 65. Lebensjahr ergibt, ist dadurch wesentlich geringer als angenommen.
Oft kein finanzieller Vorteil
Versicherte sollten vor Abschluss deshalb genau nachrechnen, wie sich der persönliche Vorteil in Zahlen ausdrückt. Der Bund der Versicherten (BdV) rät vielmehr zu einer Geldanlage bei der Bank. Hier wäre bei einem Zins von drei Prozent nur knapp ein Drittel des erhobenen Beitragsentlastungstarifs als Ansparsumme notwendig, um im Alter eine Entlastung zu erfahren. Tatsächliche Steuervorteile, die von den Versicherern gern hervorgehoben werden, haben nur wenige Versicherte. Das können zum Beispiel Selbständige sein oder Arbeitnehmer, deren Arbeitgeberanteil bei der Krankenversicherung noch nicht ausgereizt ist. Vor einem Ja zu dem Beitragsentlastungstarif sollte sich deshalb jeder individuell von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.
Weiterer Haken: Versicherungswechsel
Ein weiterer Nachteil des Beitragsentlastungstarifs besteht darin, dass bei einem Wechsel des privaten Krankenversicherers oder gar bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse die bis dahin angesparte Summe nicht ausgezahlt wird und somit verloren ist. Mit viel Glück erhalten die Versicherten bei einem Wechsel eine beitragsfreie Krankenhaustagegeldversicherung. Fazit: die meisten Versicherten sind mit einer alternativen Geldanlage besser beraten und sollten von dem vielgepriesenen Beitragsentlastungstarif Abstand nehmen.