PKV muss Kosten für Augenlaser-Operation tragen

Privat Versicherte können sich nun auf ein aktuelles Gerichtsurteil berufen, wenn ihr Versicherer die Kosten für eine Augenlaser-Operation nicht tragen will.

Nach der Klage eines privat Versicherten stufte das Dortmunder Landgericht eine Augenlaser-Operation als mindestens gleichwertig zu Sehhilfen ein und verpflichtete die Krankenversicherung zur Kostenübernahme.

Moderne Laserverfahren sehr erfolgversprechend

Viele Patienten mit Sehschwächen könnten auf Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen gut verzichten, wenn mit Hilfe einer Laseroperation die Ursache des Augenleidens beseitigt wird. Oft ist eine Hornhautverkrümmung daran schuld, dass die Sehleistung beeinträchtigt ist. Mit den heutigen modernen Laserverfahren können Abnormitäten der Hornhaut punktgenau korrigiert werden. Der Erfolg dieser Heilmethode spricht für sich, denn in den meisten Fällen kann nach der Operation auf die Sehhilfe verzichtet werden.

Versicherer müssen die Kosten tragen

Grund genug also für die Krankenkassen, diese Verfahren finanziell zu unterstützen. Ein aktuelles Gerichtsurteil verdonnerte eine private Krankenversicherung zur Kostenübernahme. Der Versicherte hatte nach einer Augenlaser-Operation geklagt, weil die Versicherung nicht bereit war, die Kosten dafür zu tragen. Das Gericht jedoch sah ganz klar den Vorteil einer Operation im Gegensatz zu Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen. Während Sehhilfen nur eine korrigierende Funktion übernehmen, solange sie getragen werden, könne das Augenleiden mit einer Operation wesentlich effektiver und dauerhaft aus der Welt geschafft werden. Da die heute angewandten Laserverfahren zu den anerkannten Heilmethoden gehören und sehr erfolgversprechend sind, muss auch eine Kostenübernahme durch den Versicherer erfolgen.