Mindestlohn für Maler und Lackierer zum 1. Mai angehoben

Das Kabinett verabschiedete eine neue Verordnung über Lohnuntergrenzen für Maler- und Lackierer. Ab 1. Mai gilt für rund 114.000 Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk der neue Mindestlohn von 12,15 Euro.

Nachdem die Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums das Kabinett passiert hat, haben alle Maler und Lackierer ein Anrecht auf den tariflichen Mindestlohn. Damit gilt für rund 114.000 Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk ab Anfang Mai 2013 der neue Mindestlohn von 12,15 Euro (bisher 12,00 Euro).

Erhöhung auch für ungelernte Arbeitnehmer
Auch ungelernte Arbeitnehmer (sowohl in den alten wie auch in den neuen Bundesländern) erhalten einen höheren Mindeststundenlohn, er wird um 1,54 Prozent auf 9,90 Euro angepasst. Fahrzeug- und Metall-Lackiererer, mit einem festen Arbeitsplatz in stationären Werkstätten, sind von der Tarifregelung ausgeschlossen.

Bundesregierung fordert branchenbezogene Mindestlöhne
Nach Ansicht der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen steht allen Arbeitnehmern eine faire Bezahlung zu. Daher habe die Bundesregierung in zwölf Branchen für insgesamt mehr als vier Millionen Menschen gesetzliche Lohnuntergrenzen festgeschrieben. In einer Haushaltsdebatte des Bundestages betont sie die Zusammenarbeit mit den Tarifpartnern bei den Verhandlungen.

Bundeskanzlerin fordert Untergrenzen
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel setzt sich für branchenbezogene Regelungen bei Lohnuntergrenzen ein. Ihr erklärtes Ziel ist es zu vermeiden, dass Menschen trotz Arbeit auf Sozialleitungen angewiesen seien, erklärte sie.

Aber der gesetzliche Mindestlohn wird von Wirtschaftsweisen immer wieder kritisiert. So stellte Christoph M. Schmidt, Präsident des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI), in einem Gastbeitrag für die "Bild am Sonntag" die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Frage. Lesen Sie hier weiter.