Schüler und Studenten, die während der Ferien etwas dazuverdienen möchten, müssen vorher ausrechnen, ob die für die Kindergeldzahlung berücksichtigte Zuverdienstgrenze nicht überschritten wird.
Für die Zahlung von Kindergeld gilt in diesem Jahr eine Zuverdienstgrenze von 8.004 Euro (siehe Kindergeld 2010). Diese Summe muss sich aus dem Bruttoeinkommen von dem die Werbungskostenpauschale in Höhe von 920 Euro abgezogen wurde, errechnen. Weiterhin abzugsfähig sind Beiträge zur Pflegeversicherung, freiwillige Beiträge zu einer gesetzlichen Krankenversicherung und Sozialversicherungs-Pflichtbeiträge für Arbeitnehmer. Liegt das Einkommen des Schülers über der Grenze von 8004 Euro, müssen die Eltern das Kindergeld rückwirkend zurückzahlen, der Anspruch auf Kindergeld verfällt. Anstelle einer Rückzahlung kann auch eine Verrechnung mit den Kindergeldzahlungen für weitere Kinder erfolgen.
Bevor ein Schüler oder Student einen Ferienjob antritt, ist das dabei zu erzielende Einkommen genau auszurechnen und die Vor- und Nachteile des Jobs abzuwägen. Oft kommt eine Rückzahlung nämlich teurer als der erzielte Verdienst. Schüler, die nur während der Ferien arbeiten, werden diese Grenze wohl kaum erreichen können. Anders sieht es bei Studenten aus, die ganzjährig neben dem Studium jobben. Hier ist die magische Grenze schnell erreicht.
Noch mehr aufpassen müssen Geringverdiener, die zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag vom Jobcenter beziehen. In dem Fall sind die Zuverdienstgrenzen wesentlich niedriger angesetzt. Jobbende Schüler und Studenten dürfen im Monat nicht mehr als 140 Euro dazu verdienen.