So bekommen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis

Aus falscher Scham lassen viele Menschen mit Handicap sich keinen Schwerbehindertenausweis ausstellen, obwohl sie dadurch Vorteile hätten.

In Deutschland wurden bislang rund 7 Millionen Schwerbehindertenausweise ausgestellt. Die tatsächliche Zahl der Menschen mit körperlicher Behinderung ist jedoch um einiges größer. Nur trauen viele sich nicht, einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis zu stellen, aus Angst, dadurch am Arbeitsplatz Nachteile zu haben. Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten fürchten viele sogar, aufgrund ihres Handicaps den Arbeitplatz zu verlieren. Deshalb klärten ARAG-Experten jetzt über die Vorteile eines Schwerbehindertenausweises auf.

Was viele nicht wissen: Wer als Schwerbehinderter anerkannt ist, genießt beim Arbeitgeber Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss dabei nichts von der Schwerbehinderung wissen. Es genügt, ihn innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung darüber zu informieren, dass man schwerbehindert ist (BAG, Az.: 2 AZR 539/05). Die Kündigung eines Schwerbehinderten ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber beim Integrationsamt (www.integrationsaemter.de) hierfür eine Genehmigung bekommt. Viel häufiger läuft das Ganze jedoch darauf hinaus, dass der Arbeitsplatz behindertengerecht angepasst wird oder das Integrationsamt eine Arbeitsassistenz stellt. Die Kündigungsfrist für Schwerbehinderte muss wenigstens vier Wochen sein, eher länger.

Schwerbehinderte haben am Arbeitsplatz aber noch weitere Vorteile. So haben sie einen Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Auch bei der Rente stehen Schwerbehinderte besser da. Vor 1952 geborene Arbeitnehmer haben Anspruch auf abschlagsfreies Altersruhegeld ab 63 Jahren. Das ist zwei beziehungsweise vier Jahre früher als üblich. Wer schon mit 60 in Rente gehen will, kann auch dies tun und erhält das Altersruhegeld mit Abschlägen. Das geht aber nur, wenn der Arbeitnehmer mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen kann.

Den Schwerbehindertenausweis zu erhalten, ist nicht schwer. Beantragt wird er beim Versorgungsamt (Übersicht Versorgungsämter). Dabei muss niemand Angst haben, dass der Arbeitgeber von der Antragstellung bzw. von der Bewilligung erfährt. Wer dem Arbeitgeber seine Schwerbehinderung verheimlicht, kann allerdings auch nicht die ihm zustehenden Ansprüche am Arbeitsplatz wahrnehmen.