Welche Versicherungen sind für Berufseinsteiger notwendig, welche sind überflüssig. So sind sich sicher nicht überversichert für den Start in den Beruf.
Jedes Jahr beginnt für zehntausende Berufseinsteiger ein neuer Lebensabschnitt. Im Gegensatz zu Studenten, die bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert sind, sind Auszubildende aufgrund ihres eigenen Einkommens für ihre eigene Vorsorge verantwortlich.
Man unterscheidet zwischen Pflichtversicherungen und privater Absicherung.
Krankenversicherung: Beiträge werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, wie bei allen Pflichtversicherungen wird der Beitrag sofort vom Bruttogehalt abgezogen. Innerhalb der ersten zwei Wochen des Arbeitsverhältnisses kann sich der Auszubildende frei für eine Krankenkasse entscheiden. Falls vorher eine private Absicherung über die Eltern bestand, raten Experten dazu, neben der gesetzlichen Krankenversicherung eube Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Dies hat für den Berufseinsteiger den Vorteil, dass bei einer Rückkehr zum privaten Anbieter eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt.
Pflegeversicherung: Sie kommt zum Tragen, wenn der Versicherte zum Beispiel durch einen schweren Unfall pflegebedürftig wird, auch hier werden die Beiträge vom Bruttolohn einbehalten.
Arbeitslosenversicherung: Wird das Beschäftigungsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung nicht weitergeführt oder eine Arbeitslosigkeit tritt aus anderen Gründen ein, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu einem Jahr lang 67 Prozent des letzten Nettogehalts.
Gesetzliche Rentenversicherung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die Beiträge nach wie vor zu gleichen Teilen, obwohl die Absicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung heutzutage nicht mehr ausreichend ist.
Gesetzliche Unfallversicherung: Hier übernimmt der Arbeitgeber die kompletten Beiträge, eine Leistung erfolgt bei Gesundheitsschäden bedingt durch Unfälle während der Arbeit, sowie auf dem unmittelbaren Hin- und Rückweg zum Arbeitsplatz.
Wichtige privater Versicherungsschutz
Private Haftpflichtversicherung: Wird ein Schaden schuldhaft verursacht, im Privatleben oder beruflich, greift die Absicherung aus der privaten Haftpflichtversicherung. Bis zum Abschluss der Ausbildung besteht in den meisten Fällen eine Absicherung in den Policen der Eltern, vor Abschluss eines eigenen Vertrages sollte dies genau geprüft werden.
KFZ-Versicherung: Da Berufsanfänger oft ein Auto benötigen, wird der Abschluß dieser Versicherung erforderlich. Während die KFZ-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, greift die Teilkasko unter anderem im Falle des KFZ-Diebstahls, die Vollkasko tritt auch bei selbst verschuldeten Unfällen ein. Prämien für Fahranfänger sind oftmals sehr hoch, die Zulassung des Wagens auf die Eltern kann für den jungen Menschen eine drastische Beitragsreduzierung bewirken.
Rechtsschutzversicherung: In der Regel sind Kinder bis zum 25. Lebensjahr in einem bestehenden Vertrag der Eltern mitversichert. Bei der täglichen Anfahrt zur Ausbildungsstelle empfiehlt sich der Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Bei einem Verkehrsunfall werden die Anwalts- und Gerichtskosten übernommen.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Da Berufseinsteiger in den ersten fünf Jahren keinerlei Absicherung durch die gesetzliche Rentenkasse haben, ist diese Form der Absicherung für Auszubildende unerlässlich.
Weitere Absicherungen im privaten Bereich
Hausratversicherung: Der Abschluss einer Hausratversicherung wird in der Regel erst dann empfohlen, wenn wertvolle Einrichtungsgegenstände vorhanden sind, dies geschieht oft erst nach einigen Jahren der Berufstätigkeit. Viele Policen der Hausratversicherung der Eltern sichern auch eine Zweitwohnung des Nachwuchses ab, wenn aufgrund des Ausbildungsortes ein Umzug erforderlich ist.