Zuständigkeiten der Versicherungen bei Sportunfällen im Verein

Die WM naht mit großen Schritten und damit wächst auch wieder die Begeisterung für den Vereinssport Fußball. Obwohl die Fußballvereine ohnehin mehr als sechs Millionen Mitglieder haben, die in ihrer Freizeit dem runden Sport nachgehen, ist immer zu besonderen Zeiten wie jetzt zum Beispiel zur WM ein größerer Zulauf bei den Vereinen zu beobachten. Wenn es beim Kicken im Verein zu Unfällen kommt, ist ein guter Versicherungsschutz unerlässlich.

Fußball ist ein Sport mit einem hohen Verletzungsrisiko. Wer sich nicht richtig aufwärmt, riskiert sehr schnell Zerrungen oder Bänderrisse. Auch die schnellen Bewegungen bei dieser Sportart steigern das Unfallrisiko. Hinzu kommen noch Einflüsse von außen wie Tritte oder Schläge von Gegenspielern, die durch jede noch so gute Sportausrüstung nicht gänzlich abgefangen werden können. Prellungen und Knochenbrüche sind da schnell geschehen. Für Mitglieder eines Sportvereins ist es wichtig zu wissen, welche Versicherung für ärztliche Behandlungen, Noteinsätze oder gar Schadensersatzansprüche aufkommt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Absicherung durch vereinseigene Versicherung

Normalerweise ist jedes Mitglied über den Sportverein abgesichert. Diese Versicherung läuft über den Landessportbund, der eine sogenannte Gruppenversicherung für alle angeschlossenen Vereine abgeschlossen hat. Diese Gruppenversicherung beinhaltet eine Unfallversicherung, eine Haftpflichtversicherung und in vielen Fällen auch eine Rechtsschutzversicherung. Damit die Versicherung hinterher aber auch den Schaden trägt, muss sie umgehend informiert werden, wenn sich ein Unfall ereignet hat. Die Meldung muss durch den Verein erfolgen. Aber auch der behandelnde Arzt sollte in seiner Krankenakte vermerken, dass es sich um einen Sportunfall innerhalb des Vereins handelt. Der Geschädigte selber sollte auch seine Krankenversicherung und die private Unfallversicherung informieren. Versichert sind übrigens nicht nur Unfälle, die während der Ausübung des Sports passieren, sondern auch Unfälle in den Umkleiden oder auf dem Weg zum Verein und zurück. Die aus dem Unfall entstehenden Kosten werden zunächst einmal von der Krankenversicherung gezahlt, die spätere Abwicklung erfolgt dann über die zuständige Vereinsversicherung.

Zusätzlicher Versicherungsschutz ist wichtig
Wichtig zu wissen ist aber, dass die Gruppenversicherungen der Vereine einen eher notdürftigen Versicherungsschutz umfassen. In den Klauseln der Versicherungen sind bestimmte, meist kostenintensive Risiken von vornherein ausgeschlossen. Auch die Deckungssummen dieser Versicherungen lassen zu Wünschen übrig. Wer sich gegen Invalidität oder Berufsunfähigkeit versichern will, die aus einem solchen Unfall resultieren können, sollte lieber privat vorsorgen. Eine private Unfallversicherung sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung sorgen für den Schadensfall für ein entsprechendes finanzielles Polster.