Grenzbeträge für Kindergeld beinhalten auch Kapitalerträge

Wenn Eltern für ein volljähriges Kind Kindergeld beziehen, sollten bei der Berechnung der Einkommensgrenzen eventuelle Kapitalerträge unbedingt mit einbezogen werden.

Eltern erhalten für volljährige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld. Allerdings gelten vorgegebene Grenzbeträge, falls das Kind eigenes Geld verdient. Der Grenzbetrag betrug im Jahr 2009 7.680 Euro, in diesem Jahr wurde er auf 8.004 Euro angehoben. Der Bund der Steuerzahler machte nun darauf aufmerksam, dass nicht nur das reine Einkommen der Kinder bei der Berechnung der Grenzbeträge Beachtung finden muss, sondern auch Kapitalerträge wie zum Beispiel Zinsen.

Da Eltern dazu in die Pflicht genommen werden, diese Einkünfte bei der Einkommensteuererklärung mit anzugeben, können diese bei der Berechung der Grenzbeträge für das Kindergeld nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden. Die Kapitaleinkünfte der Kinder werden auf der Anlage Kind in der Einkommensteuererklärung aufgeführt. Nur dann dürfen die Eltern die Kinder auch bei der Steuer berücksichtigen lassen. Die Einkünfte des Kindes sollten deshalb sehr sorgfältig beachtet werden, denn sonst laufen die Eltern Gefahr, das komplette Kindergeld zurückzahlen zu müssen. Das ist bereits dann der Fall, sobald die Einkünfte des Kindes einen Euro über dem Grenzbetrag liegen.