KFZ-Versicherungen mit Beitragserhöhung: Außerordentliches Kündigungsrecht für Nachverhandlung nutzen

Nehmen Sie eine Beitragserhöhung nicht einfach hin, die KZF-Versicherung bietet immer Verhandlungsspielraum. Wir zeigen Ihnen wie.

Nach dem 30. November kann die KFZ-Versicherungen nicht mehr gewechselt werden – nur noch in Ausnahmefällen kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die außerordentliche Kündigung des KFZ-Vertrages wird meist nur durch Beitragserhöhungen möglich. Nach Erhalt der Ankündigung der Anpassung für die Autoversicherung hat der Versicherte vier Wochen Zeit für eine außerordentliche Kündigung und den Wechsel zu einer neuen KFZ-Haftpflichtversicherung.

Grund für die Anhebung ist nur begrenzt wichtig
Der Grund für die Beitragserhöhung spielt nur eine untergeordnete Rolle, auch wenn die Erhöhung in einem regulierten Unfallschaden bedingt ist. Sofern die reguläre Beitragsanpassung nicht gleichzeitig eine Leistungserweiterung beinhaltet, kann das außerordentliche Kündigungsrecht in Anspruch genommen werden.

Vorsicht bei Versicherungswechsel im Schadenfall
Ein Versicherungswechsel bei einer durch einen Schaden bedingten Beitragserhöhung ist nicht in jedem Fall empfehlenswert. Bei einer schadensbedingten Anpassung durch den derzeitigen Versicherer ist bei einem anderen Anbieter kaum zu erwarten, dass der Beitrag günstiger wird, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund dieser Preissteigerung eine außerordentlichen Kündigung ausgesprochen hat. Durch die Änderung der Schadenfreiheitsstaffel von 25 auf 35 Jahren bei vielen Kfz-Versicherern, kann ein Wechsel nach einem Schadensfall daher sogar eine höhere Einstufung durch die neue Versicherung mit sich bringen.

Mehrere Vergleiche durchführen
Bei einem geplanten Wechsel aufgrund einer Beitragserhöhung sollte sich der Versicherungsnehmer nicht nur auf einen Rechner und ein Portal verlassen, es sollte mehr als ein Vergleich durchgeführt werden. Nicht jeder Versicherungsvergleich enthält alle Angebote der auf dem Markt vertretenen Autoversicherungen.

Verhandeln Sie nach
Nicht jede Betragserhöhung ist eine Beitragserhöhung. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, warum sich der Tarif erhöht. Nennen Sie vergleichbare Tarife der Konkurrenz mit günstigerem Preis, z.b. aus unserem Tarifrechner (hier klicken) Viele Versicherungsanbieter sind bereit, bei drohendem Kundenverlust, Rabatte einzuräumen oder die Tarife neu zu berechnen. Schlagwörter für die Verhandlungen für Sie als Kunden sind hier: Stellplatz, Anzahl der KFZ-Führer, KM-Leistung pro Jahr, Rabatte für Ihre Berufsgruppe und Drohung mit Kündigung. Aber lassen Sie sich nicht zu viel Zeit: Bei Beitragserhöhungen gilt je nach Versicherung das Sonderkündigungsrecht nur 14 Tage oder einen Monat.