Förderprogramm vergibt zinsgünstigen Kredit für altersgerechtes Umbauen

Eine vom Bundesbauministerium beauftragte Untersuchung sieht den Bedarf an altersgerecht ausgestatteten Wohnungen auf drei Millionen im Jahr 2020 steigen. Daher können Eigentümer, Vermieter oder Mieter seit dem 1. April 2012 im Rahmen der Förderung Altersgerecht Umbauen zinsgünstige Kredite im Rahmen des Eigenprogramms der staatlichen KfW-Bank in Anspruch nehmen.

Eine vom Bundesbauministerium beauftragte Untersuchung sieht den Bedarf an altersgerecht ausgestatteten Wohnungen auf drei Millionen im Jahr 2020 steigen. Daher können Eigentümer, Vermieter oder Mieter seit dem 1. April 2012 im Rahmen der Förderung "Altersgerecht Umbauen" zinsgünstige Kredite im Rahmen des Eigenprogramms der staatlichen KfW-Bank in Anspruch nehmen.

Was ist Barrierefreiheit?
Durch barrierefreies Bauen wird ein Lebensraum so gestaltet, dass er sowohl von Menschen mit Behinderungen, als von Älteren, die eingeschränkt in Funktion und Fähigkeit sind, ohne Einschränkung bewohnt werden kann. Menschen jeden Alters können so gleichberechtigt, selbstbestimmt und unabhängig leben. "Barrierefreiheit" bezieht sich nicht nur auf ausgewählte Personengruppen, es werden alle Menschen eingeschlossen, auch ältere Personen und solche mit Behinderungen.

Förderung von seniorengerechtem Umbau
Ein in 2011 ausgelaufenes Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährte auch Zuschüsse, um die finanzielle Belastung der umbauwilligen privaten Eigentümer oder Mieter zu reduzieren. Es war auf drei Jahre beschränkt und wurde nun durch die zinsgünstigen Kredite der KfW ersetzt. Da rund die Hälfte aller Senioren in selbst genutztem Wohneigentum lebt und sich im Alter nicht mehr verschulden wollen, bedeutet dies eine echte Hilfe für sie. Oftmals wird auch kein Kredit für barrierefreien Umbau gewährt.

Was fällt unter die Fördermaßnahmen?
Zu den sieben geförderten Kategorien gehören die Modifizierung von Zugängen im Umfeld der Wohnungen, die Anpassung von Kfz-Stellplätzen, die Anlage von Flächen für Kinderwagen oder Rollstühle und der Abbau von Barrieren im Eingangsbereich des Hauses. Die Kredite können auch zur Errichtung von Rampen, zum Einbau von Treppenliften, Bäderumbau oder zum Schwellenabbau genutzt werden. Förderfähig sind ebenfalls technische Anlagen, wie Notrufsysteme oder Gegensprechanlagen und optimierte Beleuchtung.

Wer kann die geförderten Kredite in Anspruch nehmen?
Anträge können unabhängig von Status oder Alter gestellt werden. Das Förderprogramm soll langfristig den Bestand an bedarfsgerechtem, barrierefreien Wohnraum sichern. Allerdings müssen die Arbeiten durch Fachfirmen durchgeführt werden. Außerdem müssen die Standards für altersgerechte Wohnungen und Häuser erfüllt werden. So müssen beispielsweise Rampen im Eingangsbereich mindestens einen Meter breit sein, die Neigung darf nicht sechs Prozent nicht überschreiten. Nach Umbau des Raumzuschnitts einer Wohnung muss noch eine Zimmergröße von mindestens 14 Quadratmeter eingehalten werden.

Welche Zinsbelastung fällt an?
Laut Experten kann die gesamte Investitionssumme finanziert werden, maximal allerdings pro Wohnung 50.000 Euro. Die Höhe der Zinsen ist laufzeitabhängig, die Laufzeit beträgt zwischen vier und maximal 30 Jahren. Die Zinsfestschreibung erfolgt je nach Wunsch für die ersten fünf oder zehn Jahre.