Arbeitslosenversicherung 2010: Wichtig Änderungen

Wichtige Informationen zur Grundsicherung für arbeitssuchende Bürger, zur Arbeitsmarktpolitik und zur Arbeitslosenversicherung stehen 2010 an. Wir geben Ihnen den Überblick:

Zur Berechnung von Kurzarbeitergeld gelten neue, pauschalisierte Nettoentgelte

Zum 1. Januar 2010 erfolgt eine Anpassung der pauschalisierten Nettoentgelte, die als Basis für die Berechnung von Kurzarbeitergeld herangezogen werden. Von der Differenz des Nettoentgelts erhalten Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind einen Anteil von 67 Prozent pro Monat. Alle weiteren Arbeitnehmer erhalten monatlich ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent vom Nettoentgelt. Bei der Nettoentgeltdifferenz handelt es sich um den Unterschied, der sich aus dem Soll- und Ist-Entgelt aus dem pauschalisierten Nettoentgelt ergibt. Der Arbeitslohn ohne den Arbeitsausfall durch Kurzarbeit wird als Soll-Entgelt bezeichnet. Beim Ist-Entgelt handelt es sich um das geminderte Arbeitsentgelt, das aufgrund des Arbeitsausfalls durch Kurzarbeit resultiert.

Die Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld wird auf 18 Monate verlängert

Die Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit wird zum 1. Januar 2010 auf bis zu 18 Monate ausgeweitet. Wäre hier keine neue Regelung per Gesetz getroffen worden, hätte dies für die Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld, wenn eine Kürzung der Arbeitszeit in 2010 von den Betrieben angeordnet wird, bedeutet, dass diese Leistung maximal 6 Monate bezogen werden könnte. Durch die neue Regelung wird für die Arbeitgeber eine entsprechende Planungssicherheit geschaffen, wenn diese auf Entlassungen verzichten und auf einen Aufwärtstrend der wirtschaftlichen Situation vertrauen.

Betriebe, bei denen bereits seit 2009 in Kurzarbeit gearbeitet wird, ist aktuell eine Bezugsfrist von 24 Monaten gültig – von der neuen Regelung mit der Erweiterung auf 18 Monate sind diejenigen Betriebe betroffen, bei denen in 2010 mit Kurzarbeit begonnen wird. Die aktuelle Neuerung zum Bezug von Kurzarbeitergeld ist im SGB III geregelt und ist bis zum 31. Dezember 2010 gültig. Unabhängig von dieser Neuregelung bleiben die besonderen Erleichterungen durch die von der Bundesregierung festgelegten Konjunkturmaßnahmen im Hinblick auf Kurzarbeit bestehen. Hierzu gehört auch die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Die Insolvenzgeldumlage

Für das Jahr 2010 wurde die Insolvenzgeldumlage mit 0,41 Prozent festgelegt.

In drei Vierteln des Bundesgebietes kommt das Bundesprogramm “Perspektive 50plus” zum Tragen

Im Rahmen des Bundesprogramms “Perspektive 50plus” werden ab 1. Januar 2010 in mehr als 75 Prozent der bundesweiten Region Beschäftigungspakte für die Älteren Bürger angeboten. Dem Bundesprogramm sollen 57 weitere Grundsicherungsstellen angeschlossen werden. Von dem Bundesprogramm und den zur Verfügung stehenden Pakten für Beschäftigung können die Langzeitarbeitslosen in höherem Alter profitieren. Die Zahl wird sich dadurch weiter erhöhen. Insgesamt sind am Bundesprogramm "Perspektive 50plus" somit an den bestehenden 62 Beschäftigungspakten 349 Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsagenturen und Optionskommunen beteiligt.

Regelungen bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern

Für die Konsulatslehrer besteht die Möglichkeit, auch nach dem 31. Dezember 2009 eine Zulassung zur Unterrichtserteilung von Unterricht in den Muttersprachen an den Schulen zu erlangen. Diese erfolgt unter Aufsicht der berufskonsularischen Vertretung des Landes in Deutschland. Für diese Regelung, die gegen Ende 2009 auslaufen sollte, wurde eine unbefristete Verlängerung durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung erreicht. Zudem erfolgte eine Anpassung an das Berufsbildungsgesetz im Hinblick auf die im Ausländerbeschäftigungsrecht definierte qualifizierte Beschäftigung. Künftig gilt entsprechend der gültigen Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz eine qualifizierte Tätigkeit im Ausländerbeschäftigungsrecht als ausgeführt, wenn dafür eine Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren erforderlich ist. Bisher galt für diese Beschäftigungen die Voraussetzung einer Berufsausbildung von mindestens 3 Jahren.