Ab dem 01. Juli 2009 sinken die Krankenkassen-Beiträge für gesetzlich Versicherten.
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Konjunkturpaketes II eine Senkung der Krankenkassenbeiträge für gesetzlich Versicherte beschlossen. Der Beitragssatz, der künftig bundeseinheitlich gelten soll, beträgt statt bisher 15,5 Prozent nur noch 14,9 Prozent. Die Senkung betrifft sowohl die Arbeitnehmer-. als auch die Arbeitgeberseite. Überdies kommen Rentner ebenfalls in den Genuss der niedrigeren Krankenkassenbeiträge. Was bleibt, ist wie bisher die Mehrbelastung der Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 Prozent. Studenten zahlen ab dem 01. Juli 2,15 Euro weniger Beiträge. Bisher betrug die monatliche Belastung 55,55 Euro, demnächst zahlen Studenten nur noch 53,40 Euro.
Bezahlbar wird das Ganze durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland, das seit dem 02. März 2009 besteht und einen erhöhten Zuschuss durch den Bund zum Gesundheitsfonds vorschreibt (BGBl. I, S. 416). Folge davon ist, dass der Bundes-Steuerzuschuss zu einem früheren Zeitpunkt aufgestockt wird.
Privat Versicherte kommen im übrigen nicht in den Genuss der Beitragssenkung. Die monatliche Belastung wird eher steigen, da der Arbeitgeberzuschuss ab dem 01. Juli 2009 von bisher 268,28 Euro auf nunmehr 257,25 Euro sinken wird.