Techniker Krankenkasse übernimmt Kosten für rezeptfreie Medikamente

Versicherte in der TK Techniker Krankenkasse erhalten für rezeptfreie Medikamente im Wert von 100 € jährlich eine Erstattung.

Die TK bietet ihren Versicherten seit Anfang 2012 die Möglichkeit, rezeptfreie Medikamente im Wert von 100 € pro Jahr einzureichen, um sich die Kosten erstatten zu lassen. Die Techniker Krankenkasse nutzt mit diesem Leistungsangebot als erste gesetzliche Krankenkasse den Spielraum erweiterter Möglichkeiten für Satzungsleistungen, die durch das Versorgungsstrukturgesetz entstanden sind. Mit diesen erweiterten Möglichkeiten können die gesetzlichen Krankenkassen zusätzliche Satzungsleistungen in der Vorsorge und Rehabilitation, in der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, in der häuslichen Krankenpflege sowie im Bereich künstlicher Befruchtung anbieten.

Privatrezept mit Kaufquittung bei der TK zur Erstattung einreichen
Die Umsetzung der zusätzlichen Satzungsleistungen erfolgt überein grünes Privatrezept, das vom Arzt ausgestellt wird. Die Versicherten der Techniker Krankenkasse müssen, wie Privatpatienten, in der Apotheke beim Kauf in Vorleistung gehen und können das Rezept zusammen mit dem Kaufbeleg bei der TK zur Erstattung einreichen.

Für welche Medikamente gilt die Regelung?
Zu den Therapierichtungen, bei denen die TK im Rahmen der zusätzlichen Satzungsleistung Kosten für Medikamente erstattet, zählen Phytotherapie, Homöopathie und anthroposophische Medizin. Lifestyle-Arzneimittel und Präparate, die von Heilpraktikern verordnet wurden, können dabei nicht erstattet werden – die Regelung kann ausschließlich für apothekenpflichtige Arzneimittel aus dem Katalog der GKV angewandt werden.