Mit der Zustimmung des Bundestags zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes gelten ab 2014 strengere Energievorschriften für den Hausbau.
Ab 2014 sollen strengere Energievorschriften beim Hausbau in Kraft treten, nachdem der Bundestag der Änderung des Energieeinsparungsgesetzes zugestimmt hat.
Nach der Zustimmung des Bundestags zu einer Änderung des Energieeinsparungsgesetzes müssen Bauherren ab 2014 mit deutlich strengeren Energievorschriften rechnen. Die Einsparungsverordnung, über die nun im Bundesrat beraten wird, kann nur auf der Basis dieses Gesetzes verabschiedet werden. Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung EnEV soll die Energieeffizienz im Gebäudesektor erhöht werden, denn nicht verbrauchte Energie ist die beste.
Wesentliche Neuerungen in der Energieeinsparungsverordnung
Von 2014 bis 2016 soll der zulässige Jahresenergiebedarf für sämtliche Neubauten um jeweils 12,5 Prozent reduziert werden. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll jeweils um 10 Prozent verringert werden. Für bereits bestehende Immobilien sind im Zuge der neuen Energieeinsparungsverordnung keine Nachrüstpflichten und keine verschärften Einsparregeln geplant. Bei Verkauf und Vermietung müssen in Immobilienanzeigen energetische Kennwerte angegeben werden. Die Energiekennwerte müssen dann auf die Wohnfläche bezogen werden und nicht mehr auf die Gebäudenutzfläche. Der Energieausweis muss bei Besichtigung vorgelegt und durch Verkäufer oder Vermieter an den Käufer oder Mieter übergeben werden.
Geplant sind auch ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise sowie Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Ein Betretungsrecht für Wohnungen soll nicht eingeführt werden.
Anlass für die Novellierung: EU-Richtlinie über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Aufgrund der EU-Richtlinie aus 2010 ist die Novellierung der Energieeinsparungsverordnung erforderlich. Zudem muss die Bundesregierung die 2011 gefassten Beschlüsse zur Energiewende und ihr Energiekonzept realisieren. Die Änderungen des aktuellen Energieeinsparungsgesetzes EnEG sind dazu erforderlich, da dieses zum Erlass und zu Änderungen von Verordnungen für den Baubereich ermächtigt.
Die Novelle der Energieeinsparungsverordnung wird nicht vor Januar 2014 in Kraft treten, da neben dem nationalen Verfahren auch eine Notifizierung in Brüssel notwendig ist.