Den Umzug von der Steuer absetzen

In der heutigen Zeit ist Flexibilität am Arbeitsmarkt enorm wichtig. Auch ein Umzug gehört zu dieser Flexibilität – wenn dabei gewisse Kriterien erfüllt sind, kann der Umzug von der Steuer abgezogen werden. Der Umzugsstress bleibt dadurch zwar nicht erspart, doch es kann eine Menge Geld gespart werden.

Wer kennt das nicht – erst muss alles in Kartons verpackt werden, dann für ein Umzugsunternehmen gesorgt werden und im Anschluss folgt noch die Hektik, um die alte Wohnung besenrein zu übergeben. Falls der komplette Hausstand beim Umzug mitkommen soll, kann das eine schöne Stange Geld kosten. Wer den Wechsel der Wohnung von der Steuer absetzt, kann dadurch viel Geld sparen. Zwar ist das Steuerrecht in erster Linie allgemein verwirrend – doch gleichzeitig bietet es interessante Aspekte, sodass es sich lohnt, sich damit näher zu befassen.

Das Absetzen des Umzugs von der Steuer

Erfolgt der Umzug aus beruflichen Gründen kann eine Menge Geld durch das Absetzen von der Steuer gespart werden. Für die berufliche Flexibilität sollen die Arbeitnehmer vom Finanzamt zumindest in gewisser Weise etwas entschädigt werden. Bei der aktuell eher beängstigenden Debatte im Hinblick auf die Steuern ist es gut, wenn bekannt ist, dass für die eigenen Mühen auch mal mit einer Erstattung gerechnet werden kann. Sämtliche Ausgaben aufgrund eines Umzugs können als Werbungskosten bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Dabei berechtigt nicht nur ein Wechsel des Arbeitsplatzes zum Absetzen der Umzüge von der Steuer – auch wenn der Arbeitsweg durch eine neue Wohnung sich um etwa 1 Stunde verkürzt hat, können die Kosten für den Umzug als Werbungskosten abgesetzt werden. Durch die Erstattung eines erheblichen Teils der Kosten hilft dies enorm beim Sparen.

Sparen beim Wechseln der Wohnung

Für die Absetzung der Umzugskosten von der Steuer müssen allerdings berufliche Gründe klar erkennbar sein. Ein Umzug nur zwei Straßen um die Ecke wird vom Finanzamt nicht als absetzbar anerkannt. Im Falle einer Anerkennung der Erstattung der Werbungskosten durch das Finanzamt, können die Kosten entweder im Rahmen von einem Einzelkostennachweis oder pauschal geltend gemacht werden. Um beim Wohnungswechsel zu sparen, sollte versucht werden, alle Kosten, die den Umzug betreffen, von der Steuer abzusetzen. Dazu gehören Reisekosten, Rechnungen der Makler und ein Verpflegungsmehraufwand. Ehepaare können für Umzüge und Transporte in der Pauschale lediglich 1.074 € und Ledige 537 € absetzen. Daher ist es sinnvoll, sich im Vorfeld die Kosten für einen Umzug auszurechnen, um festzustellen, welche Variante beim Absetzen von der Steuer für den Einzelnen geeignet ist.