Solardachpflicht in NRW: Photovoltaikanlagen werden ab 2025 Pflicht bei Neubauten

NRW setzt auf Solar: Was Bauherr:innen ab 2025 beachten müssen

Ab dem 1. Januar 2025 sind Bauherr:innen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, neue Wohngebäude mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auszustatten. Diese neue Regelung, eingeführt durch die Landesbauordnung, hat das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Die Pflicht betrifft sowohl Neubauten als auch bestimmte Bestandsbauten ab 2026.

Die Anforderungen sind klar definiert: Bei Neubauten müssen mindestens 30 % der Dachfläche für PV-Module genutzt werden. Dies soll sicherstellen, dass jedes Gebäude einen signifikanten Beitrag zur Stromproduktion leisten kann.

Die neue Vorschrift ist nicht nur ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit, sondern auch eine Chance für Hausbesitzer:innen, langfristig von niedrigeren Energiekosten zu profitieren. Die Verpflichtung gilt für alle Bauanträge, die ab dem Stichtag eingereicht werden. Entscheidend ist der Beginn der Bauarbeiten, nicht das Datum der Genehmigung.

Wer ist von der Solarpflicht betroffen und welche Ausnahmen gibt es?

Die Solardachpflicht in NRW ist breit angelegt, doch es gibt auch Ausnahmen, die sicherstellen, dass die Regelung praktikabel bleibt. Betroffen sind zunächst alle Neubauten von Wohngebäuden, bei denen ab dem 1. Januar 2025 ein Bauantrag gestellt wird. Für bestehende Gebäude gilt ab dem 1. Januar 2026: Wenn das Dach vollständig neu eingedeckt wird, ist ebenfalls eine PV-Anlage erforderlich.

Ausnahmen im Detail:

  • Kleine Gebäude: Bauwerke mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche, wie Garagen oder Gartenlauben, fallen nicht unter die Regelung.
  • Technische Einschränkungen: Ist die Installation einer Photovoltaikanlage aus technischen Gründen nicht möglich, entfällt die Pflicht.
  • Wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit: Wenn die Kosten im Vergleich zum Nutzen unverhältnismäßig hoch sind, kann eine Ausnahme beantragt werden.
  • Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden entfällt die Pflicht ebenfalls.

Diese Ausnahmen sorgen dafür, dass die Vorschrift ausgewogen und an die Realität der Baupraxis angepasst bleibt.

📌 Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Bauprojekt unter die Solarpflicht fällt, lassen Sie sich von einem Fachanwalt oder einer Bauberatungsstelle beraten.