Die in den 70er Jahren erstmals beliebte Alternative, Immobilien auf dem Wege des Mietkaufes zu erwerben, gewinnt wieder an Bedeutung. Experten raten ob der langen Laufzeit und Vertragsdetails unbedingt zu exakter Kalkulation.
In den 70er Jahren erstmals populär: Der Mietkauf. Diese Form des Immobilienerwerbs beginnt mit einem Mietverhältnis, aus dem sich nach Ablauf einer vereinbarten Frist eine Kaufverpflichtung entwickelt. Die Miete wird dabei auf den Kaufpreis angerechnet.
Dieser Weg zum Traumhaus gewinnt wieder an Beliebtheit. Auch Makler und Bauträger entdecken diese Form des Erwerbs neu. Experten der ARAG halten diese Variante jedoch häufig für besonders teuer und risikobehaftet.
Anrechnung des Mietanteils prüfen
Dass die Mietzahlungen auf den Kaufpreis angerechnet werden, klingt ebenso verlockend wie lukrativ. In der Praxis sieht es jedoch oft anders aus: Häufig wird lediglich ein geringer Teil der Miete tatsächlich angerechnet. Nicht selten sind die Mieten daher vergleichsweise hoch. Makler oder Bauträger nutzen Mietkauf-Angebote durchaus für den Verkauf weniger interessanter Immobilien. Luxus-Objekte finden sich selten darunter.
Ansparmöglichkeiten neben dem Mietpreis kalkulieren
Neben der Miete muss monatlich eventuell noch ein Betrag für den späteren Kauf zurückgelegt werden. Schnell beläuft sich die Summe der monatlichen Belastungen dann auf 1.000 oder gar 2.000 €. Gut beraten ist daher, wer diese Beträge im Vorfeld genau kalkuliert. Ohne ein gewisses Maß an Eigenkapital lässt sich ein Immobilienkauf nun einmal schlecht realisieren.
Laufzeit keinesfalls aus den Augen verlierenNach 10 oder 20 Jahren bleibt aufgrund der begrenzten Anrechnung der Mietzahlungen oft eine nicht unerhebliche Kaufsumme übrig. Viele Mietkäufer benötigen für deren Tilgung noch einmal 10 bis 20 Jahre, was bedeutet, dass die Verpflichtungen sich bis ins Rentenalter ziehen können.
Risikofaktoren: Zinsentwicklung, Änderung der Lebensumstände
Muss der Rest-Kaufpreis dann über einen Kredit finanziert werden, kann die Zinsentwicklung, die kaum auf 20 Jahre im Voraus kalkuliert werden kann, böse Überraschungen mit sich bringen. Hinzu kommt, dass sich über einen Gesamtzeitraum von bis zu 40 Jahren selbstverständlich auch die persönlichen Lebensumstände derart ändern können, dass man im Alter vor dem finanziellen Ruin stehen kann.
Nicht selten belasten Scheidung oder Verlust des Arbeitsplatzes die Finanzen zusätzlich. Ein Kündigungsrecht in solchen Verträgen halten die Experten daher für unabdingbar. Darüber hinaus gilt es auch, sich gegen eine mögliche Insolvenz des Verkäufers abzusichern. Wer weiß schon, wie sich dessen Finanzen über eine derart lange Zeit verändern? Eine Prüfung der Verträge von einem unabhängigen Juristen ist also zu empfehlen.