Zusatzbeiträge bei vielen Krankenkassen ab 2015

Die meisten Krankenkassen werden ab Januar individuelle Zusatzbeiträge kassieren, voraussichtlich dürften diese unter 0,9 Prozent liegen.

Voraussichtlich werden die meisten Krankenkassen ab Januar einen Zusatzbeitrag verlangen, dieser dürfte den Erwartungen der Experten zufolge jedoch unter 0,9 Prozent liegen, da die Krankenkassen keine Mitglieder verlieren wollen. Da fast alle Krankenkassen mit dem aktuell geltenden Beitragssatz von 15,5 Prozent nicht auskommen, wird davon ausgegangen, dass die meisten ab 2015 Zusatzbeiträge einführen werden.

Gesetzlicher Beitragssatz ab 2015 bei 14,6 Prozent
Der Beitragssatz zu den gesetzlichen Krankenkassen wird ab 2015 14,6 Prozent betragen, der Anteil der Arbeitgeber wird auf 7,3 Prozent festgelegt. Kommt eine Krankenkasse mit diesen Geldern nicht aus, ist diese berechtigt, einen Zusatzbeitrag zu verlangen, der vom Einkommen der Mitglieder unabhängig ist und der von den Arbeitnehmern allein getragen werden muss. Die Höhe des Zusatzbeitrags kann jede Krankenkasse individuell bestimmen. Da die Experten von einem Zusatzbeitrag von unter 0,9 Prozent ausgehen, dürfte für die meisten gesetzlich Versicherten der Beitragssatz erst einmal etwas niedriger werden, langfristig wird jedoch eine Steigerung der Krankenkassenbeiträge prognostiziert.

Erste Zusatzbeiträge wurden bereits bekannt gegeben
Einige Krankenkassen haben den Angaben von Check24.de bereits die Höhe der Zusatzbeiträge ab 2015 veröffentlicht. Bei der AOK Plus fällt ab 2015 ein Zusatzbeitrag von 0,3 Prozent an, sodass der Beitragssatz dann insgesamt bei 14,9 Prozent liegt. Einen Zusatzbeitrag von 0,7 Prozent soll bei der BIG direkt ab 2015 anfallen und die AOK Bayern will Zusatzbeiträge in Höhe von 0,9 Prozent verlangen. Die Zahlung der Zusatzbeiträge erfolgt automatisch durch den Abzug zusammen mit dem Basisbeitrag vom Arbeitslohn. Welche Krankenkassen ebenfalls einen Zusatzbeitrag erheben und in welcher Höhe wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

Informationspflicht der Krankenkassen
Die Versicherten müssen von ihrer Krankenkasse einen schriftlichen Bescheid über die Höhe eines eventuellen Zusatzbeitrags informiert werden. Bei einem Zusatzbeitrag von mehr als 0,9 Prozent und dem damit verbundenen Anstieg des Gesamtbeitrags über die aktuell gültigen 15,5 Prozent sind die Krankenkassen sogar verpflichtet, die günstigeren Angebote der Konkurrenz zu nennen. Aus diesem Grund wird der Zusatzbeitrag zunächst bei keiner Krankenkasse über 0,9 Prozent liegen.

Sonderkündigungsrecht für die Versicherten
Die gesetzlich Krankenversicherten haben ein Sonderkündigungsrecht, sobald diese ein Schreiben der Krankenkasse über die Erhebung eines Zusatzbeitrags erhalten. Die Betroffenen können die Mitgliedschaft dann innerhalb einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen und sich für einen Wechsel der Krankenkasse entscheiden.