Solarpaket I: Vereinfachte Installation von Balkonkraftwerken und mehr

Mit dem neuen Solarpaket I wird der Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erheblich vereinfacht. Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Ausbau der Solarenergie weiter zu beschleunigen und gleichzeitig bürokratische Hürden abzubauen.

Einfachere Installation von Balkonkraftwerken

Das Solarpaket I vereinfacht die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf Balkonen, sogenannten Balkonkraftwerken. Ab dem 16. Mai 2024 können Bürgerinnen und Bürger diese Anlagen schneller und unkomplizierter installieren. Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur wurde bereits vereinfacht und beschränkt sich auf wenige, leicht einzugebende Daten. Eine vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, da die Bundesnetzagentur diesen automatisch informiert.

Weitere Vereinfachungen:

  • Keine Pflicht für digitale Stromzähler: Übergangsweise dürfen weiterhin analoge Stromzähler (Fer­ra­ris­zäh­ler) genutzt werden.
  • Leistungsstärkere Anlagen: Balkonkraftwerke dürfen nun bis zu 2 Kilowatt Leistung haben und eine vereinfachte Anmeldung für Wechselrichter bis 800 Voltampere nutzen.
  • Einfachere Installation: Künftig können Balkonkraftwerke mit herkömmlichen Schukosteckern betrieben werden, was die Installation deutlich erleichtert.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern können zukünftig Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen, ohne den Umweg über das allgemeine Stromnetz gehen zu müssen. Diese “Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung” ermöglicht es, Solarstrom direkt zu nutzen und vereinfacht die Abrechnung. Zudem können Mieterinnen und Mieter künftig einen Ergänzungstarif für nicht abgedeckten Strom abschließen.

Verbesserungen beim Mieterstrom und für Gewerbe

Das Solarpaket I bringt auch Verbesserungen für den Mieterstrom. Künftig wird Mieterstrom auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden, um technische Anforderungen zu minimieren.

Für gewerbliche PV-Anlagen bis 750 Kilowatt wird die Einspeisevergütung angehoben, und die Pflicht zur Direktvermarktung entfällt für Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt. Diese Regelung soll Betreiber motivieren, mehr PV-Anlagen auf großen Dächern zu installieren, indem sie ihre Überschussmengen kostenfrei an Netzbetreiber weitergeben können.

Förderung nachhaltiger Freiflächenanlagen

Das Solarpaket I fördert die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und Photovoltaik (Agri-PV), um mehr nachhaltige Solarparks zu schaffen. Zudem wird die Installation von PV-Anlagen auf Parkplätzen unterstützt. Neue PV-Freiflächenanlagen müssen künftig mindestens drei von fünf Naturschutz-Mindestkriterien erfüllen, um gefördert zu werden.