Die Pferde-Versicherung

Die Pferde-Versicherung
Pferdehaltung kann Beruf, Hobby oder gar Berufung sein. Pferde werden zum Springreiten, Voltigieren, Dressurreiten oder für’s Polo eingesetzt, oder manchmal auch nur zum Reiten in freier Natur. Ob Spitzenrennpferd mit langem adeligem Stammbaum oder altes Pferd, dass sein Gnadenbrot genießt – aus der Pferdehaltung resultiert oft eine hohe finanzielle Belastung, gerade wenn das Tier krank wird, verunfallt oder einem anderen Menschen Schaden zufügt. Der Abschluss einer Pferdeversicherung ist deshalb in den meisten Fällen anzuraten.

Welche Pferde-Versicherungen gibt es?

Es gibt eine Vielzahl verschiedener Versicherungen, die je nach Haltung, Art und Alter des Pferdes mehr oder weniger Sinn machen. Nachstehend sind die wichtigsten Pferdeversicherungen aufgeführt.

Die Pferde-Krankenversicherung

Im Rahmen der Pferde-Krankenversicherung werden Kosten übernommen, die durch die Einschaltung eines Tierarztes in ambulanter und stationärer Behandlung entstehen, wie z. B. Kosten für Diagnostik, Medikamente, Operationen und Impfungen. Je nach Versicherer gibt es Höchstgrenzen und Selbstbeteiligungen. Vertragslaufzeiten können meist frei gewählt werden.

Die Pferde-OP-Versicherung

Operationen an Equiden sind grundsätzlich recht teuer, da allein aufgrund der Größe des Tieres oft spezielles Gerät genutzt werden muss. So verursachen chirurgische Eingriffe sowie die Nachbehandlung oft hohe Kosten, die durch eine OP-Kostenversicherung in der Regel komplett abgedeckt sind. Es besteht bei vielen Versicherern die Möglichkeit der Selbstbeteiligung, was die Versicherungsprämie dementsprechend günstiger macht.

Die Pferde-Lebensversicherung

Beim Tod eines Pferdes wiegt nicht nur der emotionale Schaden schwer. Auch finanziell kann der Tod des Pferdes katastrophal sein, besonders wenn es im Reitsport oder in der Zucht eingesetzt wurde. Gleiches gilt bei Diebstahl des Tieres oder aber, wenn das Pferd durch einen schweren Unfall oder eine schwere Krankheit nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden oder keine Rennen mehr laufen kann. Tritt eine der erwähnten Fälle ein, kommt die Pferde-Lebensversicherung zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz für den finanziellen Schaden auf.

Die Pferde-Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung für Pferde deckt in der Regel die drei wichtigsten Pferde-Versicherungen ab: Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung, die Pferde-OP-Versicherung und die Reiter-Unfallversicherung. Bei vielen Versicherungsanbietern ist eine Selbstbeteiligung möglich, damit die Prämien bezahlbar bleiben.

Die Pferde-Transportversicherung

Die Pferde-Transportversicherung übernimmt den finanziellen Schaden, wenn ein Pferd während eines Transports zu Schaden kommt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund eines Unwetters ein Unfall passiert, oder das Pferd trotz Sicherung gestohlen wird. Der Versicherungsschutz reicht in der Regel vom Ort der Beladung bis zum Zielort. Der Einsatz eines geeigneten Transportmittels wird selbstverständlich vorausgesetzt.

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Im BGB steht geschrieben, dass der Halter eines Tieres für Schäden aufkommen muss, die durch dieses entstehen. Wenn also ein Pferd die Gesundheit oder das Eigentum eines Dritten schädigt, wird der Halter unbegrenzt in Haftung genommen. Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt im Katastrophenfall vor dem finanziellen Ruin und sollte daher für jeden Pferdehalter Pflicht sein.

Die Ponyhaftpflichtversicherung

Für Ponys bis zu einem Stockmaß von 1,48 m, Fohlen, Esel und Pferde, die nicht mehr als Reit- oder Sportpferd einsetzt werden, bedeutet diese Versicherung das Gegenstück zu der Pferdehaftpflichtversicherung.

Die Reiter-Unfallversicherung

Da bei Stürzen vom Pferd schwere Verletzungen entstehen können ist es ratsam, eine Reiter-Unfallversicherung abzuschließen. Diese kann je nach Vertrag für nur eine Person oder aber für alle Reiter eines bestimmten Pferdes gelten. Die Versicherung erstattet je nach Vereinbarung einen gewissen Anteil der Krankenhaus- und Behandlungskosten sowie einen gewissen vorher vertraglich festgelegten Betrag bei Invalidität oder gar Tod des Reiters.