Verbraucherzentrale Bayern rät Eltern zur Überprüfung ihrer Riester-Verträge

Als Reaktion auf Rückzahlungsforderungen im Zusammenhang mit nicht korrekt ausgefüllten Riester-Verträgen empfiehlt die Verbraucherzentrale Bayern Eltern eine Überprüfung, um in den Genuss der Kinderzulage zu kommen.

Um in den Genuss der Kinderzulage zu kommen, gelte es, die Verträge ggf. zu optimieren und künftig richtig zu besparen, so die Verbraucherzentrale Bayern. So hat es in der Vergangenheit bereits Rückforderungen von Riester-Zulagen gegeben. Zudem wirkten die hohen Kosten vieler Riester-Rentenversicherungen abschreckend.

Neuregelung fordert 60 € Eigenbeitrag pro Jahr

Wer über seinen Ehepartner förderberechtigt ist, muss künftig einen Eigenbeitrag in Höhe von mindestens 60 € sparen und kann überdies Nachzahlungen für vergangene Jahre leisten. Dies kann dann interessant sein, wenn ein Ehegatte nach vollendetem dritten Lebensjahr seines jüngsten Kindes keiner rentenversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht.

Antragsformulare mit Bedacht ausfüllen<7b>

Merten Larisch, Altersvorsorgeexperten der Verbraucherzentrale Bayern, empfiehlt den Abschluss eines kostengünstigen Vertrages und mahnt zur Vorsicht beim Ausfüllen der Formulare, insbesondere mit Blick auf den Teil, der die Beantragung der Zulagen und Steuerrückerstattung anbetrifft. Seiner Einschätzung nach bietet die Riester-Rente Vorteile für die meisten, auch wenn sie zunächst vermeintlich kompliziert blieben.

So gilt für unverheiratete Eltern besondere Aufmerksamkeit bei der Antragstellung. In dieser Konstellation wird nur dem Elternteil die Kinderzulage gewährt, der im korrespondierenden Kindergeld-Bescheid als Empfänger bezeichnet wird. Larisch weiß um mehrere Fällen, in denen bereits gutgeschriebene Zulagen in Summen von zum Teil mehr als 2.000 € zurückgefordert wurden. Eine unbefriedigende Situation. Ähnlich betroffen sind Beamte, die auf ihrem eingereichten Antrag auf Zulage an einer Stelle ein Häkchen vergessen hatten.

Im Einzelfall beraten und informieren die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern vor Ort und unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.