Leistung und Arten der Krankenzusatzversicherung.

Mit einer Krankenzusatzversicherung kann man seinen Versicherungsschutz durch individuelle Tarife an seine persönlichen Bedürfnisse anpassen. Besonders beansprucht wird das bei Leistungen für Seh- und Gehhilfen, Zahnersatz, Auslandskrankenversicherungen, Naturheilverfahren, Kuren und die Behandlung in Krankenhäusern.

Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Auch Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld sind wichtige Punkte, die durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden können. Der Arbeitgeber zahlt nur bis zum 42. Tag nach einer Krankmeldung den Lohn normal weiter. Danach erhält man bei Abschluss der nötigen Zusatzversicherung ein Krankengeld von der Kasse, dass bis zu 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 3.600 Euro monatlich, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Einkommens beträgt.

Wer im Krankenhaus liegt zahlt als Versicherter in einer Gesetzlichen Krankenkasse zehn Euro Eigenanteil pro Tag. Diese Kosten können durch eine Zusatzversicherung abgefedert werden, ebenso die Kosten für einen Einzel- oder Doppelzimmerzuschlag oder die Chefarztbehandlung.

Auslandsreiseversicherung

Bei Auslandsreisen bleibt der Versicherungsschutz einer Gesetzlichen Krankenkasse in den Ländern der EU, sowie in ausgewählten anderen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat erhalten. In allen anderen Ländern zahlt die Versicherung nicht. Eine Zusatzversicherung für diese Länder kann man jedoch abschließen.

Zahnzusatzversicherung

Gerade auch für Zahnbehandlungen und Zahnersatz wird die Zusatzversicherung immer wichtiger, da die von der Kasse übernommenen Leistungen stetig weniger und auf ein Mindestmaß reduziert werden. So wird beispielsweise kein Gold- oder Keramikersatz mehr übernommen. Will man eine Zusatzversicherung für die Zähne abschließen ist eine vorherige Zahnuntersuchung nötig. Für bereits fehlende Zähne zahlt man Zuschläge. Die Versicherung zahlt dann auch nicht für bereits laufende Maßnahmen, eine Wartezeit von 8 Monaten ist gemeinhin vorgesehen.