Information über Arbeit und Soziales

Das hat sich bei Arbeit und Soziales geändert. Kurzarbeitergeld, Sozialversicherung, Künstlersozialversicherung und die gesetzlichen Unfallversicherung

Ab 2010 gibt es seitens der Bundesregierung folgende Änderung im Bereich Arbeit und Soziales:

1. Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Künftig ist es möglich, die Leistungen von Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monate lang zu beziehen. Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können diese Regelung in Anspruch nehmen, wenn die Kurzarbeit im Jahr 2010 beginnt.

Mehr Informationen hierzu unter: www.bundesregierung.de

2. In der Sozialversicherung gelten neue Rechengrößen

Gesamtübersicht für 2010 – alle Angaben erfolgen in Euro – unter:
www.bundesregierung.de

Quelle: BMAS

Die relevanten Rechengrößen in der Sozialversicherung laut Angaben der Entwicklung des Einkommens ab 2008 werden mit der Neuregelung in der Verordnung ab 2010 dem aktuellen Stand angepasst. Die einzelnen Rechengrößen sind in der Tabelle unter obigem Link ausführlich dargestellt.

3. Künstlersozialversicherung

Die Abgaben zur Künstlersozialversicherung gehen im Jahr 2010 von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent zurück.

Den Krankenkassen wird kein Nachweis mehr über Beiträge, die von den einzelnen Künstlern, Publizisten und Autoren abgeführt werden, übermittelt aufgrund der Beitragsabführung an den Gesundheitsfonds. Die Meldepflicht wird durch einen monatlichen Melde- und Beitragsnachweis in automatisierter Form an die entsprechende Krankenkasse erweitert. Dadurch werden Probleme vermieden, die unter anderem bei der Berechnung von Entgeltersatzleistungen, die einkommensabhängig sind, auftreten können.

4. Insolvenzgeld – neuer Umlagesatz

Im Kalenderjahr 2010 wird der für das Insolvenzgeld gültige Umlagesatz 0,41 Prozent betragen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Insolvenzgeldumlage abzuführen. Mit dieser wird ein eventuelles Insolvenzgeld finanziert, das für die Arbeitnehmer die Ansprüche auf Arbeitsentgelt während der letzten 3 Monate vor Eintritt einer Insolvenz gewährleistet. Der neue Umlagesatz bedeutet eine Anhebung von 0,31 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese wurde als notwendig erachtet, damit das in 2009 entstandene Defizit ausgeglichen werden kann. Im Jahr 2009 ergab sich ein Defizit von mehr als einer Milliarde Euro bei der Bundesagentur für Arbeit, das durch die vermehrte Auszahlung von Insolvenzgeld aufgrund der Wirtschaftskrise resultierte.

5. Änderungen in der Gesetzlichen Unfallversicherung

Eine Reihe unterschiedlicher Änderungen treten im Jahr 2010 im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung in Kraft. Ab Januar werden dabei unter anderem von den Betriebsprüfern der Rentenversicherung sämtliche Daten überprüft, die vom Arbeitgeber in den Formularen der gesetzlichen Unfallversicherung zur Anmeldung angegeben wurden.

Für die gesetzliche Unfallversicherung wird ab dem 4. Januar 2010 eine neue, kostenfreie und zentrale Servicenummer eingerichtet: 0800/6050404. Diese “Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung” soll ab dem 4. Januar 2010 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar sein. In dieser Hotline können sich Versicherte und Unternehmer über sämtliche Fragen im Hinblick auf die gesetzliche Unfallversicherung informieren.