Der Wechsel von einer Gesetzlichen Kasse ist grundsätzlich kein Problem, wird aber normalerweise erst nach 18 Monaten möglich. Ausnahmen gibt es nur, wenn die eigene Kasse die Beiträge erhöht, denn dann muss sie auch einen früheren Wechsel ermöglichen.
Wer wechseln möchte, muss sein Versicherungsverhältnis schriftlich zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen. Dies macht man am besten per Einschreiben, damit im Zweifel das korrekte Datum nachgewiesen werden kann. Im Regelfall erhält man spätestens zwei Wochen danach eine Bestätigung der Kündigung.