EnBW Gaspreise: Abmahnung wegen Irreführung der Verbraucher

Wegen Irreführung der Verbraucher im Hinblick auf Gaspreise wurde die EnBW von der Verbraucherzentrale BW abgemahnt.

Eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erging an die EnBW aufgrund der Irreführung der Verbraucher. Gleichzeitig wurde die EnBW von der Verbraucherzentrale BW zur Unterlassung aufgefordert. Der Gaspreisprotest wurde aufgrund der Marktsituation in den Jahren 2004 bis 2006 hervorgerufen. Damals bestand bei den Gasversorgern kein wirklicher Wettbewerb, da schließlich zu diesem Zeitpunkt noch keine Möglichkeit zum Wechsel des Gasanbieters bestand.

Im Juli behauptete die EnBW gegenüber den Verbrauchern, dass die billigen Gaspreise der EnBW vom Landgericht als solche bestätigt worden seien. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vertritt die Ansicht, dass die EnBW damit eine Täuschung der Verbraucher bewirkt hat, damit handelt es sich um einen Verstoß gegen das UWG, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Wie Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verdeutlicht, wurde seitens des Landgerichts Stuttgart gegenüber den von der EnBW angeschriebenen Verbraucher keine Bestätigung erteilt, insbesondere keine Bestätigung auf die Angemessenheit der Gaspreise der EnBW. Die Angemessenheit der Gaspreise zu prüfen, war keinesfalls eine Aufgabe des Landgerichts. Mit den Drohbriefen demonstriere die EnBW lediglich den Versuch, unzulässige Mittel anzuwenden, um eine nicht transparente Preispolitik anwenden zu können. Bislang liegt noch keine Unterlassungserklärung der EnBW vor.