E.ON Thüringen: GAS-Kunden bekommen eventuell Rückzahlungen

Die Preiserhöhungsklausel von E.ON Thüringen bleibt unwirksam, damit dürfen Kunden auf Rückzahlungen hoffen.

Die Preiserhöhungsklausel der E.ON Thüringer Energie AG bleibt unwirksam, nun erhalten die Kunden eventuell Rückzahlungen.

Der 1. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts hatte am 8. Juli 2010 eine weitere Preisänderungsklausel von E.ON Thüringen für unwirksam erklärt. In der Hauptsache waren die Tarife “duravat” und “maxivat” betroffen, da die Preisänderungsklausel für diese angesetzt wurde. Im Rahmen des Urteils Az.: 1 U 869/09 wurde gleichzeitig eine Revision beim Bundesgerichtshof durch das OLG für nicht zulässig erklärt. E.ON Thüringen hat gegen diese Entscheidung eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht.

Urteil des BGH: Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen

Am 1. Februar 2011 entschied der 8. Senat des Bundesgerichtshof mit dem Urteil Az. VIII ZR 181/10 die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde. Mit diesem Beschluss ist die Preisänderungsklausel, die von E.ON Thüringen seit 2007 verwendet wurde, ebenfalls rechtswidrig und damit unwirksam.

Keine Rechtsgrundlage für Preiserhöhungen von E.ON Thüringen

Durch die Entscheidung des BGH ist der Beschluss endgültig rechtskräftig und die in der Vergangenheit festgelegten Preiserhöhungen der E.ON Thüringer Energie AG entbehren jeglicher Rechtsgrundlage. Verbraucher, die die Preiserhöhungen des Gasversorgers in der Vergangenheit nicht anerkannt und die Zahlungen entsprechend gekürzt haben, erhalten damit Rechtssicherheit. Verbraucher, die keine Kürzungen bei den Zahlungen vorgenommen haben, können diese nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen von E.ON Thüringen zurückfordern. Dabei kommen allerdings Verjährungsfristen zum Tragen, sodass die betroffenen Verbraucher vermutlich ein Klageverfahren nicht vermeiden können.