Rentner können – ebenso wie Arbeitnehmer – bestimmte Aufwendungen im Rahmen der Steuererklärung als steuermindernd absetzen. Dazu können zum Beispiel Aufwendungen für die Gesundheit, wie Zahnersatz oder eine Brille, oder Beiträge zur Krankenkasse gehören. Da die verschiedenen Renten allerdings einer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung unterliegen, ist es notwendig, beim Ausfüllen der Steuerformulare darauf zu achten, welche Renteneinnahmen in welches Feld eingetragen werden müssen. Sollte der Steuerzahler sich bei der Eintragung irren und aus Versehen die Einnahmen aus der gesetzlichen Rente im Feld für die Betriebsrenten eintragen, kann dies zu einem hohen Steuerabzug führen.
Wird den Rentnern die zu viel bezahlte Steuer erstattet?
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