GKF: Krankenkassenbeitragserhöhung 2011

Das letzte Quartal des Jahres 2010 entschied über die umstrittene Gesundheitsreform. Das Ende 2010 verabschiedete Paket sieht unter anderem eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für 2011 vor.

Trotz aller Bedenken und Proteste im Vorfeld verabschiedete die Bundesregierung im November 2010 die Erhöhung des Krankenkassenbeitrags von 14,9% auf 15,5%. Dabei soll der Anteil der Arbeitgeberseite auf dem Wert von 7,3% eingefroren werden und zukünftig stabil bleiben. Der Rest der Beiträge wird durch die Versicherten getragen. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sollen zukünftig durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge aufgefangen werden. Damit der Bürger durch seine Krankenkasse nicht übermäßig belastet werden kann, wurde in dem Reformpaket auch der schnellere Wechsel der Krankenkasse festgeschrieben. Die Einstiegshürden zum Wechsel in eine private Krankenkasse wurden abgesenkt. Ein Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen ist ebenfalls leichter möglich. Damit soll der Wettbewerb unter Krankenkassen und Versicherern größer werden.

Auslöser der Krankenkassenbeitragserhöhung 2011 war die Tatsache, dass wir heute durchschnittlich älter werden und das bestehende Gesundheitssystem den dadurch entstehenden Kosten nicht mehr gerecht wurde. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen stiegen in der Vergangenheit schneller, als man mit den beitragspflichtigen Einnahmen auffangen konnte. Ohne eine Krankenkassenbeitragserhöhung ab 2011 wäre das marode Gesundheitssystem früher oder später zusammengebrochen. Man erwartete bereits ein Defizit von 9 Milliarden Euro für 2011. Neben der Krankenkassenbeitragserhöhung 2011 und den Gesetzesänderungen sollen die Arzneimittelhersteller, Krankenhäuser und Ärzte zum Sparen bewegt werden. Zugleich wird der Versicherte zukünftig deutlich mehr in die Verantwortung für Gesundheitsvorsorge und Behandlung etwaiger Erkrankungen genommen.

Die Krankenkassenbeitragserhöhung 2011 spiegelt die Realitäten und beendet die bis dato bestehende Ansenkung des Beitragssatzes der Krankenversicherung auf 14,9 Prozent, die aus dem staatlichen Konjunkturpaket finanziert worden war. Für Arbeitnehmer und Rentner bedeutet das, dass 2011 der Beitragssatz für die Krankenversicherung um 0,3 Prozentpunkte erhöht wird. Ab Januar 2011 zahlen alle Arbeitnehmer und Rentner 8,2 Prozent des Beitragssatzes. Man erwartet keine weiteren Kostensteigerungen für 2011, rechnet aber bereits ab 2012 mit Zusatzbeiträgen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern ohne Berufstätigkeit wurde nicht zur Diskussion gestellt. Den Versicherten gegenüber wurde die Krankenkassenbeitragserhöhung 2011 mit der Notwendigkeit von mehr Transparenz und Kostenbewusstsein sowie einem gesteigerten Wettbewerb unter den Krankenversicherungen erklärt.

Da die Versicherten nun leichter die Krankenkasse wechseln können – nämlich bei jeder Erhöhung der Beiträge bzw. bei Überschreiten der Mindestverdienstgrenze von 49.500 Euro im Vorjahr beim Wechsel in eine private Krankenversicherung – könne der Bürger zukünftig den Krankenversicherungen den Vorzug geben, die sparsamer wirtschaften. Man erwartet eine Fusionierungswelle der zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen, Innungs- und Betriebskrankenkassen.