Vermittlungsdienst mit Hilfe von Gebärdendolmetschern sichert Gehörlosen den Kontakt zu Freunden, Familien, Ärzten und Ämtern
In einer Verfügung der Bundesnetzagentur wurde nun die Einführung eines Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörgeschädigte Menschen festgelegt sowie über die Verteilung der Entstehenden Kosten innerhalb der Telekommunikationsbranche beraten.
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur: "Mit unserer Entscheidung wird jetzt in Deutschland ein bundesweiter Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen in den Regelbetrieb überführt. Damit können gehörlose und hörgeschädigte Menschen jeden anderen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss anrufen bzw. von dort auch angerufen werden. Somit wird barrierefrei der telefonische Kontakt z. B. zu Freunden, Familienangehörigen, Ärzten oder Behörden ermöglicht."
Der Vermittlungsdienst läuft über die Firma Tess und funktioniert wie folgt: Der Hörgeschädigte baut per Computer eine Videoverbindung zu einer technischen Vermittlungsplattform auf, wo ein Gebärdendolmetscher bereit steht, der im Auftrag des Hörgeschädigten einen von ihm gewünschten Teilnehmer anruft. Der Gebärdendolmetscher übersetzt dann die Konversation für beide Seiten, je nach Fall in Lautsprache oder Gebärdensprache. Dieser Dienst ist nicht nur per Videoplattform von gehörlosen Teilnehmern zu erreichen, sondern kann von jedem beliebigen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss aus angerufen werden, um den hörgeschädigten Menschen zu erreichen.
Der Vermittlungsdienst wurde auf Grund einer Änderung des § 45 Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 18. Februar 2007 möglich. Die Deutsche Telekom hat auf freiwilliger Basis den technischen Aufbau des Dienstes mit einem Millionenbetrag finanziert und dabei eng mit der "Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V." (DG) zusammen gearbeitet. Die Finanzierung war noch bis zuletzt umstritten. Es wurde auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Telekommunikationsbranche gesetzt, und ein Eingreifen der Bundesnetzagentur sollte nur im Notfall erfolgen.
Kurth weiter: "Eine freiwillige Vereinbarung stellt immer die beste Regelung für alle Beteiligten dar. Leider konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Vereinbarung unter den Telekommunikationsunternehmen erreicht werden, die die dauerhafte Finanzierung des Vermittlungsdienstes sichergestellt hätte. Daher hat die Bundesnetzagentur nun eine zur Zahlung verpflichtende Entscheidung getroffen, die die finanziellen Lasten angemessen zwischen den betroffenen
Telekommunikationsunternehmen verteilt. Wir haben mit der heutigen Entscheidung aber auch noch die Tür für eine freiwillige Vereinbarung der Telekommunikationsbranche offen gelassen. Kommt es zukünftig noch zu einer Selbstverpflichtung der Telekommunikationsbranche hinsichtlich der Kostenverteilung, die ich als wünschenswert empfinde, entfällt die heutige Entscheidung."