Ein über 4 Jahre dauerndes Verfahren wurde nun zugunsten vieler Eon-Kunden beendet. Betroffen ist eine Preisklausel in Eon-Verträgen, die es Eon bisher erlaubte, ohne besondere Gründe die Gaspreise anzuheben. Damit ist jetzt Schluss.
Am Dienstag sprach das Landgericht Hamburg das endgültige Urteil in dem seit nunmehr über 4 Jahren andauernden Verfahren aus, in dem Kunden gegen die Eon Tochter Eon Hanse geklagt hatten. Dem Urteil zufolge ist eine Klausel, die in den Verträgen der Eon Tochter mit ihren Endkunden vorkommt, unhaltbar. In der Klausel heißt es, dass Eon das Recht habe, die Gaspreise ohne genaue Begründung jederzeit anheben zu dürfen. Das Gericht sah in dieser Klausel eine fehlende Transparenz und nannte diese Vorgehensweise einen Verstoß gegen das allgemein gültige Vertragsrecht. Verbraucherschützer sehen in dem Urteil einen Durchbruch. Nun könnten alle Vertragskunden, deren Verträge ähnliche Klauseln enthalten, gegen ihren Gaslieferanten klagen. Eine Anfechtung des Urteils durch Eon ist geplant.
Das Verfahren begann im Jahr 2005, als 52 Kunden der Eon Hanse gegen die Preiserhöhungen geklagt haben. Unterstützung erhielten die Kunden durch die Verbraucherzentrale. Dieses bundesweit angelegte Sammelverfahren war das erste seiner Art, weitere Gerichtsverfahren zum Thema Gaspreise folgten.
Das Urteil wird von der Hamburger Verbraucherzentrale als positiv angesehen, denn das Urteil betrifft nach Auffassung der Verbraucherschützer nicht nur die 52 betroffenen Kunden, sondern alle Kunden, die in ihren Gaslieferungsverträgen ähnliche Klauseln zur Preisanpassung haben. Hierzu Geschäftsführer Günter Hörmann: "Das ist ein Sieg für alle Gaskunden in Deutschland."
Die von den Gaskunden geforderte Überprüfung der Gaspreise wurde von dem Landgericht abgelehnt. Zurückzuführen ist das auf einen anderen Fall, der vom Bundesgerichtshof bearbeitet wurde. Auch hier wurde die Prüfung abgelehnt. Deshalb war letztendlich die Abfassung der Klausel hinsichtlich der Preisänderungen Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Seit der Prozess begonnen hatte, wurden von den Gaskunden die alten Gaspreise gezahlt, die im September 2004 festgelegt worden waren. Weitere 30.000 Eon Hanse Kunden zahlten entweder unter Vorbehalt oder verweigerten schlicht und ergreifend die Zahlung er höheren Preise. Unterstützt wurde das Ganze von der Verbraucherzentrale, die auch die Prozesskosten trug. Die Forderungen für jeden zahlungsunwilligen Kunden liegen laut der Verbraucherzentrale seit Prozessbeginn um die 1000 Euro.