BGH Urteil: Gaspreisbindung an Ölpreise gekippt

Mit seinem Urteil, die Gaspreise nicht nur an die Ölpreise zu binden, stärkt der BGH die Rechte der Gaskunden.

Gemäß dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mittwoch dürfen die Energieversorger eine Erhöhung der Gaspreise nicht nur an die Entwicklung der Ölpreise binden. Dadurch werden die Rechte der Gaskunden deutlich gestärkt. Unter anderem hatten sich einige Kunden aus Hessen an den Bundesgerichtshof gewandt, nachdem die Preise für Gas aufgrund steigender Ölpreise ebenfalls deutlich angehoben worden waren. Bei der Entscheidung des BGH handelt es sich um ein weitreichendes Grundsatzurteil, mit dem die automatische Anbindung der Gaspreise an die Ölpreise gekippt wurde.

Wie ein Sprecher des BGH mitteilte, betrifft das Urteil weite Teile am Gasmarkt der deutschen Privatkunden. Generell werden die zu Recht bestehenden Interessen der Unternehmen in der Gasversorgung vom BGH akzeptiert, dass höhere Kosten entsprechend an die Kunden während der Vertragslaufzeit umgelegt werden. Dies trifft allerdings nicht zu, wenn durch entsprechende Klauseln lediglich die Anpassung der Gaspreise an die Preise für HEL – extra leichtes Heizöl – als Grund für die Gaspreiserhöhung vorliegt. Bei der automatischen Anbindung der Gaspreise an die Entwicklung der Ölpreise handelt es sich jedoch um eine nicht zulässige Steigerung der Gewinne. Diese bisherige Basis beruht laut BGH vor allem darauf, dass bislang noch kein üblicher Marktpreis für Lieferungen von leitungsgebundenem Gas besteht. Die Anbindung an den Ölpreis bedeutete eine gefestigte Praxis zur Ermittlung der Gaspreise.

Durch diese Klauseln der automatischen Koppelung der Preise resultieren unangemessene Benachteiligungen für die Gaskunden. Wären diese Klauseln wirksam, könnten die Gasversorger die Preise für Gas auch dann erhöhen, wenn die steigenden Kosten durch Einsparungen an anderen Unternehmensbereichen abgedeckt werden könnten. Dies würde einen zusätzlichen Gewinn bedeuten, der auf unzulässige Weise erzielt wird. Begrüßt wird das Urteil unter anderem auch von Dieter Posch, dem Wirtschaftsminister in Hessen. Der Minister sieht in dem Grundsatzurteil ein deutliches Signal zur Stärkung der Rechte der Verbraucher. Schließlich stamme die Handhabung der Koppelung von Gas- und Ölpreis noch aus den 1960er Jahren und entspreche damit nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten.

Der VKU – Verband kommunaler Unternehmen – weist darauf hin, dass solche Klauseln in Verträgen mit Verbrauchern nicht üblich seien. Demgegenüber teilte Barbara Höhn, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen mit, dass von über 500.000 Haushalten gegen die diversen Preiserhöhungen für Erdgas Einspruch eingelegt wurde. Durch das Grundsatzurteil des BGH ist zu erwarten, dass einige Stadtwerke die veranschlagten Nachforderungen nicht geltend machen können. Die Argumente des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW weisen dagegen in eine gänzlich andere Richtung. Demzufolge hätten die Gasversorger 2009 für massive Preissenkungen gesorgt und die niedrigeren Beschaffungskosten an die Verbraucher weitergegeben. Gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamts seien die Preise im Januar im Schnitt um 20 Prozent niedriger gewesen im Vergleich zum Januar 2009. Der BDEW betonte dabei, dass der Wettbewerb der Gasanbieter zunehmend verstärkt werde.

In zwei Verfahren hatte der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am Mittwoch die Klauseln zur Preisanpassung im Rahmen der Erdgassonderverträge für unwirksam erklärt. In einem Fall klagte der Bund der Energieverbraucher gegen RheinEnergie, den Kölner Energieversorger. Im anderen Fall reichten 36 private Gaskunden gegen die Erhöhungen der Gaspreise der Stadtwerke Dreieich in Hessen Klage ein.

Mit dem Grundsatzurteil des BGH dürfen jedoch keine sinkenden Preise erwartet werden. Bei ansteigenden Kosten für den Import aus Norwegen oder Russland, seien die Versorger gezwungen, diese entsprechend auf die Kunden umzuverteilen, wie Barbara Höhn prognostiziert. Dabei spiele jedoch Transparenz in der Begründung zur Erhöhung der Gaspreise eine wichtige Rolle. Nach Ansicht von Frau Höhn gab es in der Vergangenheit häufig Fälle von verdeckten Gewinnerhöhungen.