Vor dem OLG Düsseldorf wird gegen Unternehmen verhandelt, die jahrelang Flüssiggaskunden durch Preisabsprachen abzockten.
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wird seit dem 7. Juni einem Justizsprecher zufolge ein Bußgeldverfahren gegen sieben Flüssiggas-Unternehmen verhandelt, die in den Jahren 1997 bis 2005 durch interne Preisabsprachen ihre Kunden mit überhöhten Gaspreisen abgezockt haben sollen. Zudem soll abgesprochen worden sein, dass sie sich gegenseitig keine Kunden abwerben und wechselwillige Kunden mit überhöhten Angeboten abschrecken.
Über Kundenanfragen sollen sich die Unternehmen gegenseitig informiert und Absprachen kontrolliert haben. Dadurch hätten sie etwa 50 Prozent des deutschen Marktes für Flüssiggas kontrolliert. Ihre Preise sollen bis zum doppelten des üblichen Preises betragen haben.
Bereits im Dezember 2007 hatte das Bundeskartellamt gegen die marktführenden Flüssiggas-Unternehmen sowie ein von ihnen betriebenes Transportunternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 250 Millionen Euro verhängt. Gegen diese Bußgelder haben jedoch zehn Unternehmen Einspruch erhoben. Zunächst soll nun in 22 Prozesstagen gegen sechs Gasanbieter und das Transportunternehmen verhandelt werden. Mit einem Urteil wird Ende September gerechnet. Ein Verfahren gegen die restlichen drei Gasanbieter soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen.