Steuer-Anteil am Strompreis überschreitet 50 Prozent

Die Erhöhung der EEG-Umlage und weitere staatliche Abgaben erhöhen die Belastung der Verbraucher, mittlerweile kassiert der Staat mehr als die Hälfte des Strompreises.

Nach dem Verivox-Verbraucherpreisindex Strom zahlt ein privater Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh derzeit im Schnitt 27,6 Cent pro Kilowattstunde, somit ergeben sich Stromkosten von 1.104 Euro jährlich.

Mehr als die Hälfte Abgaben
6,43 Cent (23,3 Prozent) dieser 27,6 Cent pro Kilowattstunde fallen für die Netznutzungsentgelte an. 7,07 Cent (25,6 Prozent) rechnen die Stromversorger für den Energieanteil aus Beschaffung, Vertrieb und Marge. Die übrigen 14,1 Cent (51,1 Prozent) sind Steuern und Abgaben und somit überspringt der staatliche Anteil der Stromkosten erstmalig 50 Prozent. Auf einen Euro Stromkosten fallen inzwischen 51 Cent für staatliche Abgaben und Steuern an.

Preisbestimmung für Stromversorger immer schwieriger
Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox, beklagt, dass die Entwicklung des Staatsanteils beim Strompreis ähnliche Ausmaße wie bei den Spritpreisen annähme. Dies sei eine komplizierte Entwicklung für die Stromversorger, da der zu steuernde Teil des Endpreises immer geringer würde.

Neue Energien führen zur Preiserhöhung
Die extrem angehobene EEG-Umlage macht mit 5,28 Cent (19,1 Prozent) den größten Teil der Abgaben aus. Für die Umsatzsteuer fallen 4,41 Cent (16 Prozent), für die Stromsteuer weitere 2,05 Cent (7,4 Prozent) an. Die Konzessionsabgabe schlägt mit 1,68 Cent (6,1 Prozent) und die KWKG-Umlage mit 0,13 Cent (0,5 Prozent) zu Buche. Weitere Bestandteile des Preises sind die nach §19-NEV-Umlage mit 0,33 Cent (1,2 Prozent) und die Offshore-Haftungsumlage mit 0,25 Cent (0,9 Prozent).

Kostenreduktion durch Anbieterwechsel
Ein Wechsel des Versorgers kann besonders bei Kunden, die noch nie einen Tarif- oder Anbieterwechsel vorgenommen haben, mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen, da die Grundversorgung meistens der teuerste Tarif des jeweiligen Anbieters ist. Der Wechsel kann schnell und einfach erfolgen, die Kündigung erfolgt durch den neuen Versorger. Eine ununterbrochene Versorgung ist gesetzlich vorgeschrieben.