Der Vergleich: private und gesetzliche Krankenversicherung und Krankenzusatztarif

Gesetzliche Kranken- versicherung Krankenzusatz- Tarif Private Kranken- versicherung
Im Krankenhaus (stationär)
Auswahl des Krankenhauses Nächstgelegenes Krankenhaus. Keine Privatkliniken Je nach Tarif. Meist Freie Auswahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen. Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Unterbringung im Krankenhaus Mehrbettzimmer Je nach Tarif: Einbettzimmer oder Zweibettzimmer Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Behandelnder Arzt Diensthabender Arzt Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt)
Arzthonorare für Krankenhaus- behandlungen Keine Kosten für den gesetzlich Versicherten. Allerdings Erstattung gedeckelt Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der GKV Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der GKV
Leistungen niedergelassener Ärzte
Auswahl des Arztes Beschränkt auf Kassenärzte Freie Arztwahl Freie Arztwahl
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte 100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 1-1,5 fachen GOÄ-Satz abrechnen. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV.
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) Ersetzt werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung. 80% für Einlagen und Bandagen. Festbeträge bei Brillenglasern. Kontaktlinsen nur bei medizinischer Notwendigkeit Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich.
Vorsorge- untersuchungen Eingeschränkte Vorsorgeuntersuchungen: U.a.: Früherkennung von Krebserkrankungen ab 20 bei Frauen und 45 bei Männern Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang.
Psychotherapie Nach vorheriger Genehmigung je nach Verfahren bis zu 300 Sitzungen je Behandlung sowohl durch Ärzte als auch psychologische Psychotherapeuten Je nach Tarif unterschiedlich. Je nach Tarif unterschiedlich. Leistungsumfang nicht immer besser als in der gesetzlichen Versicherung.
Heilpraktiker- leistungen Keine Heilpraktiker- leistungen Je nach Tarif. In der Regel umfangreicherer Schutz als in der GKV. Je nach Tarif. Meist umfangreicherer Schutz als in der GKV.
Zahnarztleistungen

Zahnbehandlung 100% (aber nur für zugelassene Leistungen) Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. In den meisten Tarifen 100%. Je nach Tarif mehr Leistungen enthalten
Zahnersatz Mindestens 50%. Bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen 65%. Eingeschränkter Geltungsbereich. Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Je nach Tarif. 50 – 100% der Kosten. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Meist deutlich umfangreicherer Versicherungsumfang als in GKV.
Zahnarzt- honorare 100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 2-2,3 fachen GOÄ-Satz abrechnen. Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV.