GKV: Wahltarife sind wichtiges Instrument für gesetzliche Krankenkassen

Experte für Wahltarife bei der Techniker Krankenkasse befürchtet wirtschaftilche Einbußen durch die gesetzliche Reduzierung der Bindungsfrist von Versicherten an ihre jeweilige GKV.

Gesetzliche Krankenkassen (GKV) dürfen seit nunmehr 3 Jahren sogenannte Wahltarife anbieten. Zwar hat der Gesetzgeber das ursprünglich geplante Verbot von Zusatzangeboten für die gesetzlichen Versicherer noch nicht realisiert, jedoch sieht das GKV-Finanzierungsgesetz ab 2011 vor, dass Versicherte an die Wahltarife "Prämienzahlung", "Kostenerstattung" und "Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen" künftig nur noch für den Zeitraum eines Jahres gebunden sind.

Reduzierung der Tarifbindungsfrist stellt GKV vor Probleme

Kritiker, wie z. B. Michael van der Heide-Wulfthüter, Techniker Krankenkasse (TK), zweifeln an der Sinnhaftigkeit der um 2 Jahre auf 1 Jahr verminderte Bindungsfrist und befürchten wirtschaftliche Einbußen. Offen spricht der Experte für Wahltarife über die Risiken. Die Tarifbindung stärke gleichermaßen das Band zwischen der GKV und dem Versicherten. Beitragsrückzahlungen, die als Prämie dafür ausgeschüttet werden, dass bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden, werden nämlich aus den Deckungsbeiträgen der gehaltenen PKV-Kündiger refinanziert.

TK setzt auf Minimierung des Risikos zur Stärkung des Solidarsystems

Laut Experten bedarf es der Möglichkeit, den GKV-Versicherten über Wahltarife eine sinnvolle Ergänzung ihres Krankenversicherungsschutzes anzubieten. Die Techniker Krankenkasse setzt daher auf individuelle Angebote, um durch Minimierung des Versicherungsrisikos letztendlich das Solidarsystem zu stärken. So bietet die TK beispielsweise 20 Wahltarife an, innerhalb derer Zusatzleistungen oder Prämien erworben oder aber Entscheidungen zugunsten spezieller Versorgungsformen getroffen werden können. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich die Forderung nach einer Anpassung der Rahmenbedingungen für Wahltarife in der GKV.

Einheitliche Genehmigungspraxis soll Wettbewerbsverzerrung vorbeugen

Von den Aufsichtsbehörden der Krankenkassen wünscht sich Heide-Wulfthüter die Vereinheitlichung des Procedere bei Genehmigungen. Während bei den allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) Tarife von den für sie zuständigen Landesaufsichten nämlich oft genehmigt würden, lehne das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde für überregionale Kassen diese eher ab. In dieser Praxis sieht der Experte eine ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrung, die es zu beseitigen gelte.