ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz: Geringste Beschwerdequote laut Statistik der BaFin

Von allen Anbietern von Rechtsschutzversicherungen war die Beschwerdequote laut Statistik der BaFin über den ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz am geringsten.

Aus der Beschwerdestatistik der BaFin geht hervor, dass über den ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz am wenigsten Beschwerden von allen Anbietern von Rechtsschutzversicherungen eingingen.

Die Beschwerdequote über den ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz, der exklusiv für ADAC-Mitglieder zur Verfügung steht, ist beeindruckend gering. Wie aus der aktuellen Statistik über Beschwerden bei der BaFin, Bundesanstalt für Finanzbeteiligungsaufsicht, ersichtlich ist, wurden 2010 lediglich 6 Beschwerden über den ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz eingereicht. Die Beschwerdequote liegt damit bei 0,23 je 100.000 Policen gemessen an den über 2,6 Millionen bestehenden Verträgen. Nach Angaben der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz Versicherungs AG war die Anzahl der Beschwerden bei der BaFin über andere Anbieter von Rechtsschutzversicherungen bis zu 12 Mal höher.

Nahezu jede dritte Beschwerde bei der BaFin erfolgreich
Alle Versicherten, die den Eindruck haben, dass sie von der Versicherung nicht gerecht behandelt werden, können sich kostenlos mit einer Reklamation an die BaFin wenden. Die Bundesanstalt für Finanzbeteiligungsaufsicht verlangt im Anschluss eine Stellungnahme der jeweiligen Versicherung, um den strittigen Fall aufzuklären. Diese Reklamation weisen durchaus eine hohe Erfolgsquote auf. 2008 wurden von der BaFin demnach etwa 15.000 Beschwerden bearbeitet und bei rund 30 Prozent konnte die Angelegenheit positiv für die Verbraucher geklärt werden.