Techniker Krankenkasse übernimmt Kosten für Hebammen-Rufbereitschaft

Die TK Techniker Krankenkasse trägt künftig die Kosten für Hebammen-Rufbereitschaft und bietet daher mehr Unterstützung für werdende Mütter.

Die Techniker Krankenkasse TK bietet mehr Unterstützung für werdende Mütter und übernimmt künftig die Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft.

Mit der künftigen Übernahme der Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft erhalten werdende Mütter mehr Unterstützung durch die Techniker Krankenkasse TK. Die Hebammen-Rufbereitschaft wird generell als Pauschale in Rechnung gestellt. Die Original-Rechnung über diese Leistung müssen werdende Mütter lediglich bei der TK einreichen, um eine Kostenerstattung von bis zu 250 € zu erhalten. Die Kostenübernahme gilt für Geburten ab 1. Januar 2013.

Leistungen durch die Hebammen-Rufbereitschaft
Viele werdende Mütter wünschen sich eine Betreuung bei der Geburt durch eine persönlich ausgesuchte Hebamme. Um dies zu bewerkstelligen, können Schwangere für die letzten Wochen der Schwangerschaft mit freiberuflichen Hebammen eine Rufbereitschaft vereinbaren, in der Regel zwischen der 38. und 42. Schwangerschaftswoche. Durch diese Vereinbarung sorgt die Hebamme dafür, täglich 24 Stunden für die werdende Mutter erreichbar zu sein. Die Hebamme unterstützt die Schwangeren in allen Fragen und steht zur Verfügung, wenn sich die Geburt ankündigt.