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Im Einzelfall bedeutet dies, dass die Eltern für das Jahr 2009 (siehe auch Kindergeld 2009)hinsichtlich des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge leer ausgehen, wenn ihre volljährigen Kinder mehr als 7.680 Euro verdienen. Ab 2010 müssen Eltern von volljährigen Kindern erst auf das Kindergeld und die Freibeträge verzichten, sofern die Jugendlichen mit ihrem Verdienst über der neuen Höchstgrenze von 8.004 Euro liegen. Das heißt, ab einem Verdienst von 8.005 Euro gehen Kindergeld und Kinderfreibeträge flöten. Eltern, deren Kinder den "Freiwilligen Dienst aller Generationen" absolvieren, stehen jedoch noch rückwirkend zum 01.01.2009 Kinderfreibeträge oder Kindergeld zu.
Seit dem 01.01.2009 gibt es bereits für alle Eltern ein höheres Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern seit diesem Jahr statt 154 Euro 164 Euro monatlich, das Kindergeld für das dritte Kind wurde um 16 Euro auf 170 Euro erhöht, für das vierte und jedes weitere Kind bekommen Eltern ein monatliches Kindergeld von 195 Euro. Auch die Kinderfreibeträge pro Kind wurden von jährlich 5.808 Euro auf 6.024 Euro angehoben. Das Kindergeld und die Kinderfreibeträge stehen Eltern auch für volljährige Kinder zu, die sich in der Ausbildung befinden. Die Altersgrenze der volljährigen Kinder liegt bei 25 Jahren. Allerdings stehen Eltern die Zuschüsse nur dann zu, wenn die oben erwähnten Verdienstgrenzen der Kinder eingehalten werden. Bedürftige Familien bekommen zusätzlich ein jährliches Schulgeld von 100 Euro, zum Beispiel zur Anschaffung von Schulbüchern.
Am meisten profitieren wie so oft die Besserverdiener von den steuerlichen Vorteilen der Kinderfreibeträge. Bei einem Jahresverdienst eines Ehepaars mit drei Kindern von insgesamt 60.000 Euro liegt die Steuerersparnis bei nur 240 Euro jährlich. Anders sieht es schon bei einem Verdienst von 80.000 Euro jährlich aus, hier liegt die Steuerersparnis bei 550 Euro. Kinderfreibeträge werden von den Finanzämtern dann gewährt, wenn der Steuervorteil gegenüber dem bezogenen Kindergeld höher ist. Für verheiratete Elternpaare gilt deshalb die grobe Rechnung, dass sich die Steuervorteile des Kinderfreibetrags ab einem jährlichen Einkommen von 60.000 Euro gegenüber dem Kindergeld günstiger auswirken. Für Alleinerziehende gilt dies ab einem Einkommen von 30.000 Euro.