Der neue Personalausweis im Checkkartenformat

Vor-und Nachteile des neuen Personalausweises? Wie digital wird Deutschland? Wie viel kostet der Ausweis im Checkkartenformat?

Die Kosten für einen neuen Ausweis belaufen sich für Personen bis zum 24. Lebensjahr auf 22,80 Euro, ab 24 Jahren zahlt man für den Ausweis 28,80 Euro. Hinzu kommen weitere Kosten, je nachdem, welche Optionen der Ausweis enthalten soll. Bedürftige können eine Befreiung oder zumindest eine reduzierte Gebühr beantragen. Wer einen neuen Ausweis beantragt, muss wie gehabt ein aktuelles Passfoto vorlegen, welches biometrietauglich sein sollte (Automatenfotos erfüllen diese Bedingungen nicht) sowie den alten Personalausweis.

Der scheckkartengroße Ausweis ist mit einem Chip ausgestattet, auf dem alle relevanten Daten wie Name, Adresse und Geburtstag eingespeichert sind. Durch den Chip wird ein elektronischer Identitätsnachweis ermöglicht, der Geschäfte über das Internet einfacher gestaltet und der Polizei hilft, Personen zu identifizieren. Neben den Daten auf dem Chip ist auch ein biometrisches Bild abgespeichert, welches von der Polizei jederzeit mit einem Foto verglichen werden kann, welches am Kontrollort von der betreffenden Person gemacht wurde. Ein Missbrauch von Personalausweisen soll damit ein Riegel vorgeschoben werden. Auf freiwilliger Basis können auch die Fingerabdrücke des Ausweisinhabers auf dem Ausweis gespeichert werden. Wie das biometrische Bild können auch die Fingerabdrücke ausschließlich von der Polizei und Grenzbeamten ausgelesen werden.

Auf Wunsch kann der Ausweis zusätzlich mit einer elektronischen Signatur ausgestattet werden, die einen vollständigen Ersatz der eigenhändigen Unterschrift darstellt. Da einmal abgesehen von der elektronischen Steuererklärung die Signatur bei Internetgeschäften kaum benötigt wird, wird für diese Zusatzoption eine gesonderte Gebühr erhoben, die je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen kann. Für normale Geschäfte im Internet oder Korrespondenz mit Behörden ist der elektronische Identitätsnachweis völlig ausreichend, der auf dem Chip des Ausweises gespeichert ist. Um ihn nutzen zu können, muss bei jedem Geschäft eine persönliche PIN eingegeben werden. Diese wird auf postalischem Weg automatisch zugestellt. Damit der Ausweis für Internetgeschäfte genutzt werden kann, wird neben der PIN ein Kartenlesegerät benötigt sowie eine spezielle Software, die eine Verbindung zwischen dem Lesegerät und dem Computer herstellt. Aus Sicherheitsgründen sollte die PIN immer in das Kartenlesegerät eingegeben werden. Diese Möglichkeit bieten Standard- und Komfortkartenlesegeräte, die ab einem Preis von 50 Euro erhältlich sind. Basislesegeräte sind hingegen kostenlos oder werden zu einem günstigeren Preis herausgegeben. Für die Signaturfunktion ist in jedem Fall ein Komfortlesegerät erforderlich. Die Software stellen die Ausweisbehörden ab dem Stichtag kostenlos zur Verfügung.

Der elektronische Identitätsnachweis wird auf den Ausweis bei der Ausstellung kostenlos aufgebracht. Sollte ein Ausweisinhaber diesen Identitätsnachweis nicht wünschen, kann dieser auch abgeschaltet werden. Ein nachträgliches Aufschalten wird mit einer Gebühr von 6 Euro berechnet.

Tipp: Wessen Personalausweis vor dem 01. November ausläuft, kann entscheiden, ob er bis zum Stichtag einen vorläufigen Ausweis und danach einen neuen Ausweis beantragt oder sich nochmals für einen Ausweis in alter Form entscheidet. Alte Ausweise behalten im Übrigen bis zum Ablauf ihre Gültigkeit, es muss nicht zwangsläufig ein neuer Ausweis beantragt werden.