BGH Urteil Rechtsschutzversicherung: Klausel wegen fehlerhafter Anlageberatung unwirksam

Die Klausel zahlreicher Rechtsschutzversicherungen, dass bei fehlerhafter Anlageberatung kein Versicherungsschutz besteht, wurde vom BGH für ungültig erklärt.

Der BGH hat die Klausel in zahlreichen Rechtsschutzversicherungen, die bei fehlerhafter Anlageberatung den Versicherungsschutz verweigert, für unwirksam erklärt.

Die in zahlreichen Rechtsschutzversicherungen angegebe Klausel, die bei fehlerhafter Anlageberatung den Versicherungsschutz ausschließt, wurde vom BGH für intransparent und unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale NRW setzte sich gegen die R+V Versicherung mit dem BGH-Urteil Az. IV ZR 84/12 und gegen die WGV Versicherung mit dem Urteil Az. IV ZR 174/12 durch. Bereits im März wurde das Urteil Az. 29 U 589/11 des Oberlandesgerichtes München vom 22. September 2011 gegen die D.A.S. Rechtsschutzversicherung durch den BGH für rechtskräftig erklärt, da die Nichtzulassungsbeschwerde der Versicherung mit dem Urteil Az. IV ZR 211/11 verworfen wurde. Insgesamt wurden fünf Unternehmen durch die Verbraucherzentrale NRW aufgefordert, auf die Anwendung einer solchen Klausel zu verzichten.

Herbe Verluste für zahlreiche Verbraucher durch die Finanzkrise
Durch Investitionen in ungeeignete Geldanlagen mussten viele Verbraucher in der Finanzkrise herbe Verluste hinnehmen. Häufig war den Entscheidungen eine fehlerhafte Anlageberatung vorausgegangen, in der keine Hinweise auf die Risiken erfolgten. Verbraucher, die rechtlich gegen die Anlageberater vorgehen wollten und dabei auf ihre Rechtsschutzversicherung zählten, wurden meist nochmals enttäuscht, da viele Rechtsschutzversicherer den Versicherungsschutz aufgrund der Klausel in den Verträgen ablehnten. Die Klausel verweigert den Deckungsschutz bei Effektengeschäften oder Kapitalanlagemodellen.

Formulierung der Klausel unverständlich und daher unwirksam
Nach Ansicht des BGH ist die Formulierung der Klausel für Verbraucher nicht verständlich, sodass diese nicht einschätzen können, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht.
Aufgrund des BGH-Urteils dürfen Rechtsschutzversicherungen den Versicherungsschutz bei fehlerhafter Anlageberatung nicht mehr ablehnen. Auf Anraten der Verbraucherzentrale NRW sollten daher alle Verbraucher, die wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung rechtliche Schritte einleiten wollen, die Rechtsschutzversicherung unter Hinweis auf die Urteile des BGH zu einer Deckungszusage auffordern. Verbraucher die ohne Versicherungsschutz Klage eingereicht haben, sollten sich wegen Kostenübernahme an die Rechtsschutzversicherung wenden, auch wenn bereits eine rechtskräftige Entscheidung im Prozess getroffen wurde.