Freistellungsauftrag bis spätestens zum Jahresende bei der Bank einreichen

Anleger mit geringen Kapitalerträgen sollten spätestens bis zum Jahresende die Freistellung von der Abgeltungssteuer bei ihrer Bank beantragen, um ihre Erträge ohne Verlust ausgezahlt zu bekommen.

Auf Kapitalerträge von Sparern werden normalerweise 25 Prozent Abgeltungssteuer erhoben. Es sei denn, die Einkünfte auf Kapitalerträge betragen bei Alleinstehenden maximal 801 Euro sowie bei Verheirateten höchstens 1.602 Euro im Jahr.

Liegen die Einkünfte durch Kapitalerträge und Zinsen in diesem Bereich, können Sparer bei der Bank einen Freistellungsantrag stellen. Dies sollte spätestens bis Ende Dezember erfolgt sein, denn nur dann werden Kreditinstitute Kapitalerträge in voller Höhe an private Anleger auszahlen, ohne dass die Abgeltungssteuer erhoben wird.