Für Eltern oder Berechtigte, die zum ersten Mal einen Antrag auf Kindergeld stellen, ist der Antrag KG 1 vorgesehen. Für Personen, die bereits für ein anderes Kind Kindergeld beziehen oder vor weniger als einem halben Jahr zum letzten Mal Kindergeld bezogen haben, genügt der sogenannte Kurzantrag KG 1k. Antragsteller müssen nicht immer die Eltern sein, auch ein Bevollmächtigter, beispielsweise eine Person aus dem steuerberatenden Berufsfeld kann unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht den Antrag einreichen.
Wer kann einen Antrag auf Kindergeld stellen?
Neben den Eltern sind auch Personen, die dem Kind Unterhalt zahlen, zu einer Antragstellung berechtigt. Man spricht hier von einem berechtigten Interesse an der Kindergeldzahlung.
Wer dem öffentlichen Dienst angehört oder Versorgungsbezüge empfängt, muss den Antrag an die Familienkasse richten, die sich im Bezirk des Dienstherrn oder der Stelle, die für die Festsetzung der Bezüge zuständig ist, befindet.
Der Antrag auf Kindergeld kann entweder per Post oder Fax versandt oder persönlich abgegeben werden.