Eltern von Trainees können Kindergeld beantragen

Die Definition, ob Zeiten als Trainee zur Ausbildung gehören oder nicht, kann weitreichende finanzielle Konsequenzen haben.

Denn liegt das Einkommen des Trainees unter 7.680 Euro im Jahr (evtl. verringert um Werbe- und Fahrtkosten), so könnte er durchaus kindergeldbezugsberechtigt sein, solange er unter 27 Jahre alt ist. Für viele Hochschulabsolventen, die nach Abschluss des Studium ihre Ausbildung als Trainee “abrunden”, kann dies also eine große finanzielle Erleichterung sein.

Bereits Ende 2008 hatte das Finanzgericht Münster ein dahingehendes Urteil gesprochen. Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mutter auf die Zahlung von Kindergeld für ihre Tochter geklagt. Die Tochter hatte eine Trainee-Stelle im Marketingbereich eines Presseverlags. Ihr Einkommen lag jährlich bei 7.800 Euro. Der Antrag der Mutter auf Zahlung von Kindergeld wurde von der Familienkasse mit der Begründung abgelehnt, dass eine Trainee-Stelle keinen Ausbildungscharakter hätte.

Diesem widersprach das Finanzgericht Münster. Durch das geringe Einkommen im Rahmen ihrer Zeit als Trainee würde das Kind weiterhin finanziell von den Eltern abhängig sein. Somit hätten die Eltern eine zusätzliche Belastung zu tragen und damit Anspruch auf das Kindergeld. Da der Anspruch auf Kindergeld erst vier Jahre nach der Entstehung verjährt, kann es auch nachträglich beantragt und erhalten werden.

Als Grundsatzurteil kann man die Entscheidung der Münsteraner Richter jedoch nicht ansehen. In der Vergangenheit wurden bereits viele Prozesse um Kindergeld während Volontariaten, Praktika und Trainee-Zeiten geführt. Die Gerichte entschieden hier sehr unterschiedlich.