Denn liegt das Einkommen des Trainees unter 7.680 Euro im Jahr (evtl. verringert um Werbe- und Fahrtkosten), so könnte er durchaus kindergeldbezugsberechtigt sein, solange er unter 27 Jahre alt ist. Für viele Hochschulabsolventen, die nach Abschluss des Studium ihre Ausbildung als Trainee "abrunden", kann dies also eine große finanzielle Erleichterung sein.
Bereits Ende 2008 hatte das Finanzgericht Münster ein dahingehendes Urteil gesprochen. Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mutter auf die Zahlung von Kindergeld für ihre Tochter geklagt. Die Tochter hatte eine Trainee-Stelle im Marketingbereich eines Presseverlags. Ihr Einkommen lag jährlich bei 7.800 Euro. Der Antrag der Mutter auf Zahlung von Kindergeld wurde von der Familienkasse mit der Begründung abgelehnt, dass eine Trainee-Stelle keinen Ausbildungscharakter hätte.
Als Grundsatzurteil kann man die Entscheidung der Münsteraner Richter jedoch nicht ansehen. In der Vergangenheit wurden bereits viele Prozesse um Kindergeld während Volontariaten, Praktika und Trainee-Zeiten geführt. Die Gerichte entschieden hier sehr unterschiedlich.