50 % der privaten Immobilienverkäufe werden derzeit in Deutschland über einen Makler abgewickelt. Grund für die Zeitschrift Finanztest, die Provisionsansprüche einmal zu beleuchten.
Als Honorar für die erfolgreiche Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer erhalten Makler eine Provision. Aktuell werden über 50 % der privaten Immobilienkäufe über Makler abgewickelt. Je nach Bundesland beläuft sich deren Provision auf 3,57 bis 7,14 % des Kaufpreises.
Gerichtsurteile, Ansprüche und Verpflichtungen
Dem Anspruch auf Provision geht ein Vertrag voraus der nach Annahme des Angebots des Maklers durch den Käufer zustande kommt: der Maklervertrag. Dieser muss eindeutige Angaben zur Höhe der Provision, deren Fälligkeit und den Zahlungsmodalitäten für den Käufer enthalten.
Sobald sich der Käufer beim Makler nach weiteren Leistungen erkundigt, gilt das Angebot des Maklers als angenommen. In der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest findet sich eine Auflistung korrespondierender Gerichtsurteile sowie Erläuterungen und Informationen hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Käufer.
Regionale Unterschiede
Während der Kauf einer Eigentumswohnung im Wert von 200.000 € in Berlin Maklerkosten in Höhe von 14.280 € nach sich zieht, zahlt man in Leipzig oder Köln dafür 7.149 €. Provision sind manchmal verhandelbar und werden bei Vertragsabschluss fällig, unabhängig vom Aufwand für den Makler und seiner Qualifikation. In Deutschland darf als Immobilienmakler tätig werden, wer einen entsprechenden Gewerbeschein sowie einen Nachweis, keine Straftaten begangen zu haben, vorlegen kann.
Lesen Sie den detaillierten Bericht in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest oder online unter www.test.de.