Bundeskabinett beschließt Ausgestaltung der Mietpreisbremse Wie die Bundesregierung jüngst beschlossen hat, dürfen Vermieter nach einem Mieterwechsel künftig nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % fordern. Diese Deckelung gilt aber lediglich in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Welche das sind, müssen die Bundesländer noch festlegen.
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