Neue Typklassen für Kfz-Versicherung

Einführung einer neuen Risikobewertung bei der Typklasseneinstufung berücksichtigt Alter der Versicherungsnehmer und wird für junge Fahrer oft deutlich teurer, Bund der Versicherten kritisiert diese Methode.

Für rund 50 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge erfolgt zum Jahreswechsel die Einstufung in neue Typklassen, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV). Erstmals wird das Alter der Versicherungsnehmer und das der jüngsten Fahrzeugnutzer einkalkuliert, die als besonders hohes Risiko gelten. Bei einer höheren Einstufung sind die Beiträge zur KFZ-Versicherung entsprechend teurer, die damit um bis zu 500 Euro steigen könnte.

Ungefähr die Hälfte der Fahrzeuge von Änderungen betroffen
Laut GDV betreffen die Änderungen der Typklassen der KFZ-Haftpflichtversicherung etwa 47 Prozent der Verträge, wobei die Erhöhung (59 Prozent werden um eine oder gleich mehrere Typklassen höher gestuft) ungleich mehr Versicherungsnehmer betrifft, wie die Herabsetzung der Typklassen mit entsprechenden Beitragssenkungen (41 Prozent). In neun von zehn Fällen verändere sich die Typklasse der Haftpflicht nur um eine Stufe nach oben oder unten, erklärt der GDV.

Bei der Vollkaskoversicherung sind ungefähr 45 Prozent der Fahrzeuge betroffen, hier ist das Verhältnis allerdings umgekehrt als bei der Haftpflicht. Bei 36,5 Prozent greifen höhere Typklassen, während sich – laut GDV – die Typklassen bei 63,5 Prozent nach unten bewegen. Bei 52 Prozent der Fahrzeuge ändern sich die Typklassen in der Teilkasko, hier erfolgt eine höhere Einstufung um eine oder mehrere Klassen nach oben bei 24 Prozent; bei 76 Prozent der Versicherungsnehmer wird sich die Typklasse nach unten reduzieren.

Versicherungsvergleich durchführen
Die neue Bewertung, die verstärkt das Alter der Versicherungsnehmer und jüngsten Fahrer als Risiko berücksichtigt, wird vom Bund der Versicherten kritisiert. Die derzeitige Praxis der Risikobewertung nach Schadenbilanzen solle beibehalten werden, fordern Experten, da die Einzelprämien für junge Fahrer und Versicherungsnehmer mit geringer Fahrpraxis ohnehin bereits sehr hoch seien.

Überprüfung der Schadenstatistiken von 22.000 Fahrzeugtypen
Die Typklassen spiegeln die Schadenbilanzen und Unfallzahlen für 22.000 verschiedene Modellvarianten in Deutschland wieder. Bei einem niedrigen Schadenverlauf im Vergleich zum Vorjahr erfolgt die Einstung in eine niedrigere Klasse – und umgekehrt.

Gemäß GDV wird die Typklasse der KFZ-Haftpflicht hauptsächlich durch die Fahrzeugart und die Fahrweise der Versicherten beeinflusst. Zusätzliche Einstufungskriterien für die Typklasse der Teilkasko sind neben Verkehrsunfällen auch Fahrzeugbrände oder Glasschäden.

Typklasse sollte bei der Versicherung erfragt werden

Die KFZ-Haftpflicht ist in 16 Typklasse eingestuft (10 bis 25), bei der Teilkasko sind es 24 Klassen (10 bis 33) und die Vollkasko hat 25 Klassen (10 bis 34). Der Versicherer gibt Auskunft über die Typklasse des versicherten Fahrzeuges, die Informationen können ebenfalls auf den Internetseiten des GDV abgerufen werden.

Kündigungsmöglichkeiten
Selbst nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist am 30. November, kann der Vertrag bei einer Beitragserhöhung durch Umstufung zum Jahreswechsel gekündigt werden.