Steuern sparen durch Kinderfreibetrag

Steuern und Sozialabgaben fallen besonders bei mittleren und höheren Einkommen ins Gewicht, durch Freibeträge der Kinder lassen sich die Steuern reduzieren.

Besonders bei mittleren und höheren Einkommen wirken sich Steuern und Sozialabgaben deutlich aus, um Steuern zu sparen, können beispielsweise Freibeträge der Kinder genutzt werden.

Steuern sparen ist für viele ein Thema, denn besonders mittlere und höhere Einkommen, bekommen Steuern und Sozialabgaben deutlich zu spüren. Familien mit Kindern können beispielsweise die Freibeträge der Kinder nutzen, um die Steuerlast ganz legal zu reduzieren.

Kapitalerträge aufteilen und Steuern sparen
Familien mit Kapitalvermögen sollten prüfen, ob es sich lohnt, Kapitalvermögen an die Kinder zu verschenken, um damit die Steuern auf Kapitalerträge durch die Aufteilung zu reduzieren. Kinder erhalten ebenso wie die Eltern Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen

Freibeträge für Kinder und Eltern:
Mit der Zustimmung des Bundesrats zum “Gesetz zum Abbau der kalten Progression” wird der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer 2013 rückwirkend ab Jahresanfang auf 8.130 € und ab 2014 auf 8.354 € angehoben. Hinzu kommt der Sparer-Pauschbetrag von 801 € und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €. Insgesamt profitieren Familien damit bei einer Übertragung von Kapitalvermögen auf die Kinder von steuerfreien 8.967 € pro Kind.

Schenkung an Kinder bis zu 400.000 € steuerfrei:
Bis zu 400.000 € ist eine Schenkung an jedes Kind steuerfrei. Nach Ablauf von 10 Jahren kann eine erneute steuerfreie Schenkung an die Kinder erfolgen. Allerdings gilt bei einer Schenkung, dass diese glaubhaft sein muss. Sollte ersichtlich sein, dass eine Schenkung nur erfolgt, um Steuerzahlungen zu vermeiden, wird diese vom Finanzamt nicht als solche anerkannt.

Was ist bei einer Schenkung zu beachten?

  • Für eine glaubhafte Schenkung ist mindestens ein Konto oder Depot notwendig, das auf den Namen des Kindes eröffnet wurde.
  • Des Weiteren muss geregelt sein, dass die Eltern keinen ungehinderten Zugriff auf das übertragene Kapitalvermögen und die Kapitalerträge haben.
  • Bei erwachsenen Kindern darf keine Einschränkung der Verfügungsgewalt über das geschenkte Vermögen bestehen.
  • Bei hohen Beträgen von Vermögensübertragungen sollte auf eine Beratung auf steuerlicher und rechtlicher Basis nicht verzichtet werden.
  • Kinder mit hohen Einkünften müssen Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung entrichten.
  • Bestimmte Vermögens- und Einkommensgrenzen sind unter anderem auch bei Fördermaßnahmen wie BAföG zu berücksichtigen.