Finanz-Checkliste: So sparen Sie zum Jahresende noch Geld

Zum Jahresende können Verbraucher noch Geld sparen, daher sollten alle privaten Ausgaben überprüft werden. Im Nachfolgenden finden Sie eine Checkliste, mit der Sie steuerlich relevante Ausgaben und Finanzen überprüfen können.

Der Weihnachtsstress sollte die privaten Verbraucher nicht von der genauen Überprüfung der steuerlich relevanten Ausgaben und Finanzen abhalten. Eine Checkliste erleichtert die Kontrolle.

• Überprüfung der Freistellungsaufträge
Vor Ablauf des Jahres sollten Sparer und Anleger mit mehreren Bankverbindungen checken, ob die Freistellungsaufträge noch aktuell sind und die die vom
Steuerabzug befreiten Beträge auf Konten und Depots noch bestmöglich aufgeteilt sind. Womöglich kann bei Änderung der Aufteilung vor Gutschreibung der Kapitalerträge im nächsten Jahr noch Geld gespart werden.

• Erwerb von Silbermünzen vordatieren
Da die Mehrwertsteuer für Silbermünzen zum 1. Januar 2014 von sieben auf 19 Prozent angehoben wird, sollte bei Interesse der Kauf von Silbermünzen vor dem 31.
Dezember 2013 erfolgen.

• Verrechnung von Altverlusten aus Aktiengeschäften
Gewinn, die mit Wertpapieren erzielt wurden, können nur noch bis zum Ende des Jahres mit Altverlusten verrechnet werden, die auf privaten Wertpapiergeschäften resultieren (vor Einführung der Abgeltungssteuer 2009). Daher sollte man überprüfen, ob es lohnend ist, den Aktienmarktboom zu nutzen und die Kursgewinne vor dem 31. Dezember 2013 mitzunehmen.

• Jetzt berufliche Ausgaben vornehmen
Der Werbekostenpauschbetrag von 1.000 Euro (Ausgaben für Fachliteratur, Büromaterial oder Berufskleidung) wird ohne Nachweis anerkannt, falls die Kosten überschritten werden, sollten die Ausgaben jetzt getätigt werden, damit sie noch für 2013 gelten.

• Sicherung von Riester-Zulagen
Falls Riester-Sparer noch nicht die für die Förderungen erforderlichen Zahlungen vorgenommen haben, können sie diese bis zum Jahresende vornehmen, um sich die staatliche Zulage und gegebenenfalls die Kinderzulagen zu sichern. In vollem Umfang wird die Förderung nur gezahlt, wenn mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt wurden (inkl. der staatlichen Zulagen). Um hier sicherzugehen, sollten die Verbraucher einen Dauerauftrag bei der Bank oder Versicherung einrichten.

• Nutzung von kostenloser Sondertilgung
Die Immobilienkreditverträge von Haus- und Wohnungsbesitzer sollten überprüft werden, ob eine jährliche Sondertilgung möglich ist und inwieweit diese schon genutzt wurde oder noch zu nutzen ist. Bei dem aktuell extrem niedrigen Zinssatz übersteigt der Zinsvorteil einer Sondertilgung meist den Zinsertrag einer Geldanlage.