Versicherungsumfang der privaten Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung zahlt im Falle eines Unfalls und bei einer daraus resultierenden Invalidität entweder einen einmaligen Betrag oder eine monatliche Rente. Die Höhe hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität ab. Bei Unfallopfern über 65 Jahren wird meist eine lebenslange Rente gezahlt. Wird der Unfall durch eine Vorerkrankung ausgelöst, kann die Leistung der Versicherung geringer ausfallen. Nicht versichert werden können Unfälle bei Extremsportarten. Stirbt das Unfallopfer innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls, so haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die vertraglich festgelegte Todesfallsumme.

Für Selbständige ist es besonders empfehlenswert ein Krankentagegeld zu vereinbaren, da sie im Falle eines Unfalls mit einem Einkommensausfall rechnen müssen. Während der ersten 100 Tage nach der Behandlung kann ein Genesungsgeld ausgezahlt werden.

Als Faustformel für die Versicherungssumme der Unfallversicherung empfiehlt sich mindestens das Dreifache des normalen Jahreseinkommens. Wegen der steigenden Lebenshaltungskosten empfiehlt es sich, die Beiträge und die Versicherungssumme dynamisch zu gestalten. Im Vertrag kann festgehalten werden, dass sie in regelmäßigen Abständen um einen festen Prozentsatz angehoben werden. Es ist ebenso möglich, die Anpassung entsprechend der Beitragsentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen zu gestalten. Viele Versicherer bieten ein Mehrleistungsmodell an. Hier bekommt der Versicherte im Fall eines hohen Invaliditätsgrades mehr Geld, als dem Grad eigentlich entspricht. Dahinter steckt der Gedanke, dass der Finanzbedarf bei höherem Invaliditätsgrad besonders hoch ist.